Autor Thema: Familienzuschlag Beamte und Angestellte  (Read 5340 times)

socialskill15

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« am: 02.08.2022 16:58 »
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage an die anwesenden Experten zum Thema Familienzuschlag.
Ausgangslage:
Ich selber bin Bundesbeamter und erhalte für meine beiden leiblichen Kinder mit meiner unverheirateten Partnerin Familienzuschlag Stufe 2, sprich Zuschlag für Verheiratete und 2x Kinder.

Meine Partnerin hat nun ein Angebot bei der AOK.
Laut deren Tarifvertrag zahlt die AOK gemäß Tarifvertrag ebenfalls Familienzuschläge.
150€ für Verheiratete und 125€ pro Kind.
Würde sie ebenfalls den Familienzuschlag erhalten, obwohl bereits der Partner Zuschläge erhält bzw. kann das BVA eventuell die Zuschläge streichen bzw. zurückfordern?

Vielen Dank vorab!


Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #1 am: 02.08.2022 17:17 »
Wieso erhältest du Familienzuschlag für Verheiratete, wenn du nicht verheiratet bist?

§ 40 Abs. 4 S. 1 BBesG:

"Steht der Ehegatte eines Beamten, Richters oder Soldaten als Beamter, Richter, Soldat oder Angestellter im öffentlichen Dienst oder ist er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte der Stufe 1 des Familienzuschlages zu, so erhält der Beamte, Richter oder Soldat den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte"

AOK ist öffentlicher Dienst, die entsprechende Leistung der AOK erfolgt in min. der Hälfte der Höhe. Statt 416,92 Euro würdest du, wenn du verheiratet bist mit zwei Kindern, dann 339,98 Euro erhalten. (Kürzung um die Hälfte der Stufe 1). Wenn du unverheiratet bist, müsstest du bei zwei Kindern 263,04 Euro erhalten und das bliebe auch so.

Inwiefern bei der AOK der tarifvertragliche Zuschlag gekürzt wird, wenn du bereits als Beamter Familienzuschlag erhältest, müsste man im AOK-Tarifvertrag nachsehen.

socialskill15

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #2 am: 02.08.2022 18:51 »
Danke für die schnelle und erleuchtende Antwort.
Ich erhalte den Familienzuschlag Stufe 1, weil die Kinder in meinem Haushalt leben.

Also wird mir maximal der Familienzuschlag Stufe 1 um die Hälfte gekürzt?
Die Kinderzuschläge bleiben erhalten?


Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #3 am: 02.08.2022 20:27 »
Der Erhalt der Stufe 2 oder höher ist an den tatsächlichen Bezug des Kindergeldes gekoppelt. Sofern diese Voraussetzung im AOK-Tarifvertrag ebenfalls gegeben ist (was ich vermute), kann deine Partnerin keinen Zuschlag für ein Kind beziehen.

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #4 am: 04.08.2022 08:25 »
Der Erhalt der Stufe 2 oder höher ist an den tatsächlichen Bezug des Kindergeldes gekoppelt.

Stimmt so nicht.
Stufe zwei und höher kann man auch erhalten, wenn man das Kindergeld nicht bezieht. Man muss nur kindergeldberechtigt sein!

Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #5 am: 04.08.2022 09:26 »
Stimmt so nicht.
Stufe zwei und höher kann man auch erhalten, wenn man das Kindergeld nicht bezieht. Man muss nur kindergeldberechtigt sein!
Zu schnell geschossen! ;)
Bei diesem Sachverhalt stimmt die Aussage, denn es geht darum, dass beide Elternteile einen grundsätzlichen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen haben.

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Familienzuschlag Beamte und Angestellte
« Antwort #6 am: 04.08.2022 13:20 »
Da haben Sie Recht!
Beim vorliegenden Sachverhalt ist das korrekt.