Autor Thema: Befreiung von der Prüfungspflicht, Eingruppierung  (Read 1432 times)

derhubbe

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Hallo,
grundsätzlich ist man ja nach einer 20 jährigen Tätigkeit, wenn diese im Geltungsbereich des Tvöd liegt von der Prüfungspflicht als Verwaltungsfachwirt befreit.
Wenn eine Stelle ausgeschrieben ist, und dieser Punkt bei den Voraussetzungen mit angegeben ist, ist es dann immer so dass die Stelle mit Entgeltgruppe 9c bewertet ist, aber man aufgrund der fehlenden Prüfung nur die Entgeltgruppe 9b erhält?

Ich habe jetzt schon öfter gelesen, dass man eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert wird.

Sollte dies der Fall sein, was bringt dann die Befreiuung der Prüfungspflicht bei einer Stelle die nach Entgeltgruppe 9b bewertet ist?

Vielen Dank für eure Aufklärung