Autor Thema: [NW] Nebentätigkeit anzeigen  (Read 3033 times)

Rheinlandmensch

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[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« am: 27.05.2022 16:28 »
Hallo liebe Community,

mein Problem liegt etwas anders als in dem Nebentätigkeits-Thread nebenan: Ich bin gerne bereit, diesen Anzeige-Zettel auszufüllen, aber ich hab das Problem, dass ich verschwitzt habe, dies rechtzeitig zu tun.

Kurz zum Background: Bin frisch BaL und StR HD an einer Uni, arbeite da schon lange (vorher halt angestellt) und hab auch schon lange die besagte Nebentätigkeit, und hätte die wohl unmittelbar nach Ernennung als BaP "erneut" anzeigen müssen. Tja, verpennt, bzw. nicht gewusst.

Jetzt meine Frage: Was würdet Ihr machen, um möglichst wenig Ärger zu riskieren: A) Jetzt anzeigen, dass man die Tätigkeit erst ab demnächst aufnimmt, oder B) jetzt anzeigen, dass man die Nebentätigkeit schon seit Ernennung hatte und auch fortführen möchte?
Ich will ja ungern direkt mit einer Verwarnung in mein Verbeamtetendasein starten...  :-[

Danke fürs Lesen und im Voraus für eure Meinung
Rheinlandmensch aus NRW

pommes

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #1 am: 27.05.2022 17:42 »
Hab nichts beizutragen aber aus Interesse: Was ist BaL und StR HD ?

Rheinlandmensch

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #2 am: 27.05.2022 18:24 »
Beamter auf Lebenszeit
Studienrat im Hochschuldienst

Opa

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #3 am: 28.05.2022 17:56 »
Fehler gemacht - kann jedem mal passieren - eingestehen und fertig.
Bei Beamten ist die NT genehmigungspflichtig. Daher würde ich das jetzt zeitnah nachholen. Je länger du wartest desto größer das Risiko, dass es vielleicht doch Ärger gibt.

Rheinlandmensch

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #4 am: 30.05.2022 16:49 »
Danke für deine Rückmeldung, damit kann ich auf jeden Fall was anfangen.

Vielleicht noch eine kleine Rückfrage zu dem Thema - dazu habt Ihr bestimmt ebenfalls eine Meinung:

Ich weiß (auf privater Kaffee-Tür-und-Angel-Basis), dass einige verbeamtete Kollegen Nebentätigkeiten ausführen (und damit erhebliche Nebeneinkünfte einfahren, also durchaus drei- und vierstellig im Monat), diese ihrem/unserem AG jedoch NICHT gemeldet haben. Begründung eher so "brauch ich nicht, hat nie wer nach gefragt, fange ich jetzt auch nicht mehr an..."

Bin ich offiziell, also "beamtenrechtlich", verpflichtet, mich dazu zu verhalten?? Kann ICH z.B. Ärger bekommen, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass ich von den nicht angemeldeten (geschweige denn "genehmigten") Nebentätigkeiten wusste, aber nichts gesagt habe?

Danke im fürs Lesen und im Voraus für eure Meinungsäußerung.

Organisator

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #5 am: 30.05.2022 17:13 »
Bin ich offiziell, also "beamtenrechtlich", verpflichtet, mich dazu zu verhalten?? Kann ICH z.B. Ärger bekommen, wenn irgendwann mal rauskommen sollte, dass ich von den nicht angemeldeten (geschweige denn "genehmigten") Nebentätigkeiten wusste, aber nichts gesagt habe?

Bei Beamten ist die NT genehmigungspflichtig. Daher würde ich das jetzt zeitnah nachholen. Je länger du wartest desto größer das Risiko, dass es vielleicht doch Ärger gibt.

Also:
Ja (musst du dir genehmigen lassen) und
ja (sonst gibts Ärger)

Opa

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #6 am: 31.05.2022 11:12 »
Nicht um dir Angst zu machen, aber meinen Begriff „Ärger“ etwas zu konkretisieren:
Der Verstoß gegen die Genehmigungspflicht ist grundsätzlich keine Bagatelle. Vielleicht bleibt es bei einem mündlichen Rüffel, wenn man einen Samstag für 12 Euro die Stunde im Supermarkt um die Ecke Inventuraushilfe spielt. Bei regelmäßigen und erheblichen Einkünften aus einer ungenehmigten Nebentätigkeit reden wir von einem Disziplinarverfahren. Wenn es zu Interessenkonflikten mit der dienstlichen Tätigkeit kommt oder die dienstliche Leistung beeinträchtigt ist, sind von Besoldungskürzung über Rückernennung bis zur Entfernung aus dem Dienst alle Konsequenzen möglich, die das Disziplinarrecht hergibt.

Die Kaffee-Tür-und-Angel-Äußerungen deiner Kollegen lassen auf Vorsatz schließen. Sowas wirkt sicher nicht „strafmildernd“, wenn man erwischt wird.

beelzebub

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #7 am: 01.06.2022 15:19 »
Eine Nebentätigkeit ist nicht immer unbedingt genehmigungspflichtig.

Aus eigener Erfahurng weiß mich, dass eine Nebentätigkeit nur dann eine Nebentätigkeit ist, wenn man 20 Prozent seiner regulären Wochenarbeitszeit dafür verwendet, sprich 8 Stunden wöchentlich in eine Nebentätigkeit investiert.
Dabeiwäre es unerheblich, ob man dieses vergütet bekommt, oder ehrenamtlich ausführt. Da ich seinerzeit glaubhaft machen konnte, dass ich nie und nimmer auf 8 Stunden wöchentlich, oder 40 Stunden monmatlich komme, war der Fall für meinen DH erledigt. Ausser für die nette Dame, die mich angeschissen hat, die versucht sich immer noch in den Allerwertesten zu beißen...

BalBund

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #8 am: 01.06.2022 16:55 »
Eine Nebentätigkeit ist nicht immer unbedingt genehmigungspflichtig.

Aus eigener Erfahurng weiß mich, dass eine Nebentätigkeit nur dann eine Nebentätigkeit ist, wenn man 20 Prozent seiner regulären Wochenarbeitszeit dafür verwendet, sprich 8 Stunden wöchentlich in eine Nebentätigkeit investiert.
Dabeiwäre es unerheblich, ob man dieses vergütet bekommt, oder ehrenamtlich ausführt. Da ich seinerzeit glaubhaft machen konnte, dass ich nie und nimmer auf 8 Stunden wöchentlich, oder 40 Stunden monmatlich komme, war der Fall für meinen DH erledigt. Ausser für die nette Dame, die mich angeschissen hat, die versucht sich immer noch in den Allerwertesten zu beißen...

Diese Aussage ist schlicht falsch und gefährlich, nur weil Dein Dienstherr damals kein Interesse an einer Verfolgung hat, heißt es nicht, dass das die rechtlich korrekte Behandlung des Vorgangs gewesen ist.

Fragmon

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #9 am: 02.06.2022 10:45 »
Eine Nebentätigkeit ist nicht immer unbedingt genehmigungspflichtig.

Aus eigener Erfahurng weiß mich, dass eine Nebentätigkeit nur dann eine Nebentätigkeit ist, wenn man 20 Prozent seiner regulären Wochenarbeitszeit dafür verwendet, sprich 8 Stunden wöchentlich in eine Nebentätigkeit investiert.
Dabeiwäre es unerheblich, ob man dieses vergütet bekommt, oder ehrenamtlich ausführt. Da ich seinerzeit glaubhaft machen konnte, dass ich nie und nimmer auf 8 Stunden wöchentlich, oder 40 Stunden monmatlich komme, war der Fall für meinen DH erledigt. Ausser für die nette Dame, die mich angeschissen hat, die versucht sich immer noch in den Allerwertesten zu beißen...

Nein:
Nebenbeschäftigung ist jede sonstige Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes, die nicht in einem Haupt- oder Nebenamt ausgeübt wird und kein öffentliches Ehrenamt darstellt. Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, wenn der Beamte hierfür ein Entgelt oder geldwerte Vorteile erhält.

Das, was du meinst, ist ein Verwehrungsgrund. Man kann eine Nebentätigkeit untersagen, wenn diese 20% der regulären Wochenarbeitszeit überschreitet.

-->Du musst strikt zwischen Anzeigepflichtigkeit und Genehmigungsfähigkeit unterscheiden.

was_guckst_du

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #10 am: 02.06.2022 10:47 »
...Nebentätigkeiten sind in NRW genehmigungspflichtig und bei bestimmten wenigen Tätigkeiten nur anzuzeigen....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Rheinlandmensch

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Antw:[NW] Nebentätigkeit anzeigen
« Antwort #11 am: 05.06.2022 16:23 »
Falls es jemanden interessiert, ich habe jetzt aus unserer Verwaltung folgende Info erhalten: Ich bin nicht verpflichtet, die lieben Kollegen, von deren nicht genehmigten Nebeneinkünften ich Kenntnis habe, zu melden (soll sie aber bitte das nächste Mal zwischen Tür und Angel auf ihre Versäumnisse hinweisen). Und mein eigenes Zeug geht nächste Woche an die Verwaltung (die dann meine Nebentätigkeit entweder genehmigen oder lediglich die Anzeige bestätigen, das wollen die noch prüfen, also eins von beiden). Ärger kriege ich laut Telefonauskunft erfreulicherweise wohl nicht - daher hoffe ich, mit meiner verspäteten Anzeige bzw. Antrag auf Genehmigung ist die Sache dann tatsächlich erledigt.
Danke für eure Antworten!