Autor Thema: [NW] Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?  (Read 1624 times)

Verleihnix

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Ein Kreis in NRW beschäftigt seine Dezernenten (Mitglieder des Verwaltungsvorstands) nicht als kommunale Wahlbeamte (also auf Zeit),sondern als Lebenszeitbeamte bzw. Unbefristete Angestellte.

Müssen also die Wartezeiten von einem Beamten,der aktuell A13 ist, zunächst durchlaufen werden oder würde dieser direkt auf B2 befördert,wenn er zum Dezernenten ernannt wird?

§ 21 LBG (Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe) passt nicht,da die Hauptsatzung des Kreises nichts dazu regelt.

Gefühlsmäßig kann ich mir Wartezeiten nicht vorstellen,die Lektüre des Gesetzes spricht aber eine andere Sprache.



« Last Edit: 31.05.2022 03:24 von Admin2 »

Casiopeia1981

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Antw:Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
« Antwort #1 am: 29.05.2022 06:31 »
Das Thema hatten wir hier schon. Ja, muss durchlaufen werden.


Verleihnix

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Antw:Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
« Antwort #3 am: 29.05.2022 16:11 »
Vielen Dank, insbesondere auch für den Hinweis auf den bestehenden Thread (hatte ich bei meiner Recherche übersehen)!

Dann wäre man in der Tat bei mehreren Jahren Wartezeitgemäß § 28 LVO NRW, es sei denn Sprungbeförderung gemäß §§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LVO NRW, 19 Abs. 5 LBG NRW: Hat da jemand Erfahrungswerte mit, ob man da Aussicht auf Erfolg hätte?

Casiopeia1981

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Antw:Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
« Antwort #4 am: 29.05.2022 18:28 »
Darf ich mal ein paar Eckdaten abfragen:

LG 2.1/2.2?

Alter?

Ich glaube, wie in dem anderen Thread geschrieben, nicht daran, dass der Antrag erfolgreich wäre. Das hinge von einer guten Begründung ab. Das muss wirklich gut begründet werden. Ein Verweis auf das Alter wäre m. E. erfolglos. Der Gesetzgeber hat bewusst bspw. bei Aufsteigern den Beginn der  Erfahrungszeiten auf den Zeitpunkt des Laufbahnwechsels gelegt.


Verleihnix

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Antw:Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
« Antwort #6 am: 29.05.2022 22:01 »
LG 2.2

38 Jahre

Casiopeia1981

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Antw:Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
« Antwort #7 am: 30.05.2022 06:50 »
Wie sollte denn der Antrag begründet werden?

Ich würde dir einfach empfehlen, etwas Sitzfleisch zu entwickeln ;)

Ich halte die NRW-Regelung für überflüssig, aber sie existiert nun einmal.

Verleihnix

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Wie ich mittlerweile anhand von Praxisbeispielen weiß,müssen die Wartezeiten durchlaufen werden und ein Antrag auf Sprungbeförderung hat keine Aussicht auf Erfolg.