Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Wartezeiten als Mitglied eines Verwaltungsvorstands?
Verleihnix:
Ein Kreis in NRW beschäftigt seine Dezernenten (Mitglieder des Verwaltungsvorstands) nicht als kommunale Wahlbeamte (also auf Zeit),sondern als Lebenszeitbeamte bzw. Unbefristete Angestellte.
Müssen also die Wartezeiten von einem Beamten,der aktuell A13 ist, zunächst durchlaufen werden oder würde dieser direkt auf B2 befördert,wenn er zum Dezernenten ernannt wird?
§ 21 LBG (Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe) passt nicht,da die Hauptsatzung des Kreises nichts dazu regelt.
Gefühlsmäßig kann ich mir Wartezeiten nicht vorstellen,die Lektüre des Gesetzes spricht aber eine andere Sprache.
Casiopeia1981:
Das Thema hatten wir hier schon. Ja, muss durchlaufen werden.
Casiopeia1981:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117981.0.html
Verleihnix:
Vielen Dank, insbesondere auch für den Hinweis auf den bestehenden Thread (hatte ich bei meiner Recherche übersehen)!
Dann wäre man in der Tat bei mehreren Jahren Wartezeitgemäß § 28 LVO NRW, es sei denn Sprungbeförderung gemäß §§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LVO NRW, 19 Abs. 5 LBG NRW: Hat da jemand Erfahrungswerte mit, ob man da Aussicht auf Erfolg hätte?
Casiopeia1981:
Darf ich mal ein paar Eckdaten abfragen:
LG 2.1/2.2?
Alter?
Ich glaube, wie in dem anderen Thread geschrieben, nicht daran, dass der Antrag erfolgreich wäre. Das hinge von einer guten Begründung ab. Das muss wirklich gut begründet werden. Ein Verweis auf das Alter wäre m. E. erfolglos. Der Gesetzgeber hat bewusst bspw. bei Aufsteigern den Beginn der Erfahrungszeiten auf den Zeitpunkt des Laufbahnwechsels gelegt.
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