Autor Thema: rückwirkende Höhergruppierung - Lohnsteuer  (Read 1629 times)

Ole

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Hallo,

Mitarbeiter wird im Juni 2022 rückwirkend höhergruppiert zum 01.01.2022. Wie verhält es sich mit der Zahlung der Lohnsteuer? Mitarbeiter hat "angst", dass er nun zu viel Lohnsteuer entrichten muss und er mit der einmaligen Nachzahlung zu wenig netto vom brutto hat.

Vielen Dank vorab.

Kaiser80

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Antw:rückwirkende Höhergruppierung - Lohnsteuer
« Antwort #1 am: 30.05.2022 11:54 »
Ist die Frage vom Postillon? Unfassbar

BBBB

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Antw:rückwirkende Höhergruppierung - Lohnsteuer
« Antwort #2 am: 30.05.2022 12:15 »
Stichwort kontinuierlicher Lohnsteuerjahresausgleich...

Wenn ihr die Abrechnung nicht grade wie vor 100 Jahren noch händisch macht und die Lohnsteuer von den monatlichen Tabellen ablest, wird das automatisch über das Abrechnungsprogramm glatt gezogen.

Isie

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Antw:rückwirkende Höhergruppierung - Lohnsteuer
« Antwort #3 am: 31.05.2022 17:09 »
Richtig. Die Kalendermonate des laufenden Steuerjahres werden aufgerollt, so dass der Beschäftigte so gestellt wird, als wäre das Entgelt pünktlich gezahlt worden. Anders wäre es, wenn das Vorjahr betroffen wäre. Die auf das Vorjahr entfallende Nachzahlung wäre als sonstiger Bezug im Zahlungsmonat zu versteuern.