Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BW] Steuerliche Berücksichtigung der PKV in der monatlichen Bezügemitteilung

(1/3) > >>

Poincare:
Ich versuche gerade nachzuvollziehen, welche kunstvolle Umsetzung das LBV bei mir geleistet hat.
Verbeamtung Ende 2020, Abschluß PKV 03/21, dann Mitteilung an LBV mit Bitte um Berücksichtigung. Erstmalige Berücksichtigung 06/21 mit einem für mich nicht nachvollziehbaren Betrag von 238,38 Euro. Dann Beitragsanpassung in der PKV und erneute Einreichung der entsprechenden Bescheinigung. Ab 12/21 dann Berücksichtigung mit einem für mich nicht nachvollziehbaren Betrag von nun 249,31 Euro.
Dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2021, unter 28. (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder Mindestversorgungspauschale): 3000,00 Euro.

Kann mir da einer Licht ins Dunkel bringen? Irgendwo hatte ich möglicherweise gelesen, dass 3000,00 Euro im Jahr der höchste Betrag ist, der berücksichtigt werden darf, aber laut Bescheinigungen der Monate wurde der ja gar nicht berücksichtigt. Ich hoffe ja, dass sich das per Steuererklärung eh klärt, aber ich habe ja immer noch 249,31 Euro drin stehen und weiß nicht wieso.

Wenn ihr mir nicht helfen könnt, muss ich beim LBV anrufen...  :( :(

Drehleiterkutscher:
Hallo,

so ganz habe ich dein Problem noch nicht verstanden. Ich werde nicht über das LBV abgerechnet, aber bei mir taucht der Abzug gar nicht auf der Abrechnung auf. Von der PKV gibt es jährlich Mitteilung, welcher Gesamtbetrag zu berücksichtigen ist, den Wisch leite ich weiter.

Insgesamt mindert das monatlich halt etwas die Steuerlast, wenn ich mich noch richtig erinnere waren das etwa 15 Euro monatlich, die netto mehr rauskommen. Weiter taucht da in der Abrechnung nichts auf, soweit ich weiß, wird das im Hintergrund durch die Software berechnet.

Deine etwa 240 Euro wird halt der monatliche Anteil der zu berücksichtigenden Kosten sein.

sapere aude:
Steuerlich berücksichtigungsfähig ist bei diesen Beträgen (wahrscheinlich) nur die Basisversorgung.
Im Zweifel klärt sich die Fragestellung aber im Rahmen der Steuererklärung.

Schmitti:

--- Zitat von: Poincare am 30.05.2022 16:05 ---Wenn ihr mir nicht helfen könnt, muss ich beim LBV anrufen...  :( :(

--- End quote ---
Es gab mal Zeiten, da wäre das eh der erste Weg gewesen. Wenn jetzt hier im Forum welche schreiben würden, das LBV macht Mist, wird dann mit Quellenangabe und Diagnose beim LBV angerufen?

Hast du von der Bescheinigung der PKV noch eine Kopie? Da müsste eigentlich draus hervorgehen, wie sich dein Beitrag genau aufteilt in Basisversorgung und zusätzliche Leistungen/Wahlleistungen.

photosynthese:
Es gab vor kurzem eine sehr ähnliche Frage zu NRW. SwenTanortsch hat darauf verwiesen, dass die gesetzliche Grundlage für die Vorsteuer nur eine Anerkennung von etwa 80% der Basisversicherung ermöglicht:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118271.0.html

Daraus ergibt sich ein Betrag, der nicht sofort nachvollziehbar ist. Mit der Einkommensteuererklärung erhält dann aber alles seine Richtigkeit. Der Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung ist m.E. in diesem Zusammenhang irrelevant.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version