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Fachkräftezulage / Höhergruppierung beantragen - unabhängig von 2021 möglich?

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stillermitleser:
Hallo zusammen,

ich lese hier in dem Forum seit einiger Zeit als unregistrierter Benutzer, mittlerweile jedoch als registrierter Anwender mit.
Leider habe ich die Höhergruppierung im letzten Jahr verpasst. Das kam bei mir leider nicht rechtzeitig an.
So beschäftige ich mich momentan mit den beiden o. g. Themen und habe zum aktuellen Zeitpunkt keinen Durchblick.

Vielleicht mag mir jemand helfen und hat eventuell eine Antwort auf meine Frage/n.
Zu mir und meinem Beschäftigtenverhältnis:
Ich bin in der IT-Forensik als EG10 eingruppiert und wir haben zum aktuellen Zeitpunkt einen Mangel an Fachkräften und es ist ein Abgang bemerkbar. Zur Zeit existieren sieben Stellen. Davon sind zur Zeit fünf Stellen besetzt. Eine Fachkraft verlässt die Behörde zum 30.06. und eine Stelle wird nicht wirklich von einer Fachkraft (gar keine Erfahrungen im IT-Bereich) besetzt.
Unter dem Strich sind aktuell drei (vier) von sieben Stellen besetzt.
Durch die fehlenden Stellen, wächst es in den letzten und in den kommenden Monaten immer mehr an Verantwortung und Aufgaben.

Meine Tätigkeitsdarstellung deckt sich mit aktuellen Stellenausschreibungen im Land, welche mit EG11 entlohnt werden. Hierbei ist das auch das Bewerberprofil berücksichtigt worden. (abgeschlossenes Studium, staatlich geprüfter Techniker etc.)

In der freien Wirtschaft geht man mit steigender Verantwortung und weiteren Aufgaben irgendwann ins Gespräch und es besteht die Möglichkeit vom Arbeitgeber etwas zu fordern.
Wie sieht es unter Berücksichtigung der o. g. Punkte im öffentlichen Dienst aus?
Kann ich unabhängig davon, dass die Frist 2021 abgelaufen ist, trotzdem noch eine Höhergruppierung oder sogar eine Fachkräftezulage beantragen?
Oder ist es wirklich zwingend notwendig, dass ich dafür eine andere Stelle mit einer höheren Eingruppierung besetzen muss?

Wenn ich richtig gelesen und verstanden habe, kann eine Fachkräftezulage neben der Einstellung ebenfalls zur Bindung bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgen.

Ich glaube, das war erstmal alles was ich schreiben / fragen wollte. Ggf. werde ich den Beitrag noch einmal anpassen.

Lieben Dank schon mal im Voraus.
stillermitleser

neodeo2:
Hallo,

bei uns wird die Fachkräftezulage nur dann bezahlt, wenn man seinem Arbeitgeber ein Angebot der Konkurrenz vorlegt.

Ist eigt ziemlich bescheuert, da man sich woanders beworben muss und dann entscheidet.: bleibt man oder geht man. Einige gehen dann aber auch, da die Angebote DEUTLICH besser sind :-D, selbst schuld.

Wenn du dir die ganzen Handytarif-Angebote anschaust, wirst du sehen, dass der treue Kunde bestraft wird. Der Neukunde hat IMMER bessere Konditionen. So ist es auch (sehr oft) im Berufsleben.

Bewerbe dich doch mal beim Bund? da steigst du bestimmt in A11 ein (vorausgesetzt du hast einen Bachelor) + noch Zulage. (ansonsten in e11)

https://www.service.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html?nn=4641514

PS: was ich damit sagen möchte ist, überlege dir ob du diesen "Kampf gehen willst" oder bewerbe dich einfach woanders und starte direkt mit e11 + Aussicht auf e12. (oder A11)

JC83:
Unabhängig vom rechtlichen Aspekt, würde ich ebenfalls parallel den Marktwert testen und mich bewerben, insbesondere in der pW.

WasDennNun:
Wer als ITler in deiner Lage vom AG keine Zulage nach §16.5 einfordert und/oder sie nicht bekommt, der ist entweder ein Lowperformer, den der AG loswerden will oder hat einen AG der es nicht Wert ist bei ihm zu bleiben.

Diese Zulage ist allerdings keine Fachkräftezulage, wird nur gerne so genannt.

Und ja, oft wird ein Nachweis der Wechselwilligkeit gefordert.
Die Deppen vom PA brauchen das, damit sie ihren Ar.. an der Wand und was zum Lochen Heften haben.
Gute AG begnügen sich mit Einladungen zum Vorstellungsgespräch.
Also etwas was man in 1-2 Tagen vorlegen kann.

btw. unsere IT Forensiker bekommen nach der neuen EGO die EG12, also auch dort kannst du mehr fordern.

stillermitIeser:

--- Zitat von: neodeo2 am 31.05.2022 08:16 ---Bewerbe dich doch mal beim Bund? da steigst du bestimmt in A11 ein (vorausgesetzt du hast einen Bachelor) + noch Zulage. (ansonsten in e11)

https://www.service.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html?nn=4641514

PS: was ich damit sagen möchte ist, überlege dir ob du diesen "Kampf gehen willst" oder bewerbe dich einfach woanders und starte direkt mit e11 + Aussicht auf e12. (oder A11)

--- End quote ---

Hey,

danke für deine ausführliche Antwort.
Nein, ich habe leider kein Bachelor. Ich habe mir auch bereits überlegt, die Behörde zu wechseln.
Das würde sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht lohnen, da ich zur Zeit 5 Minuten Fußweg zur Behörde habe.
Wenn ich mich einer der Behörden bewerben würde, die eine Stelle ausgeschrieben hat, würde ich ca. 30 Minuten (oder mehr) Fahrtstrecke haben. Finanziell lohnt sich das mit Sprit oder öffentlichen Verkehrsmittel leider nicht.
Das wäre nur interessant, wenn die Möglichkeit zu HomeOffice bestehen würde. Da habe ich bisher noch nichts gefunden.


--- Zitat von: JC83 am 31.05.2022 09:34 ---Unabhängig vom rechtlichen Aspekt, würde ich ebenfalls parallel den Marktwert testen und mich bewerben, insbesondere in der pW.


--- End quote ---

Auch danke für deine Antwort. Ich werde es mal testen, zu Verlieren habe ich ja nichts.  ;)


--- Zitat von: WasDennNun am 31.05.2022 12:23 ---Wer als ITler in deiner Lage vom AG keine Zulage nach §16.5 einfordert und/oder sie nicht bekommt, der ist entweder ein Lowperformer, den der AG loswerden will oder hat einen AG der es nicht Wert ist bei ihm zu bleiben.

Diese Zulage ist allerdings keine Fachkräftezulage, wird nur gerne so genannt.

Und ja, oft wird ein Nachweis der Wechselwilligkeit gefordert.
Die Deppen vom PA brauchen das, damit sie ihren Ar.. an der Wand und was zum Lochen Heften haben.
Gute AG begnügen sich mit Einladungen zum Vorstellungsgespräch.
Also etwas was man in 1-2 Tagen vorlegen kann.

btw. unsere IT Forensiker bekommen nach der neuen EGO die EG12, also auch dort kannst du mehr fordern.

--- End quote ---

Danke für deine ausführliche Antwort!
Es ist eher so, dass der AG die Mitarbeiter nicht ausreichend wertschätzt, sonst hätte man die beiden Kollegen (welche bereits gegangen sind) noch gehalten. Sonst hätte man nicht den aktuellen Personalbedarf und stellt irgendwelche Personen ohne etwaige Berufserfahrung in diesem Bereich, ein.

Ich werde in den nächsten Tagen mal eine Zulage und eine Höhergruppierung beantragen. Ich bin mal gespannt, was passiert. Erstmal ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch und Angebot eines AG. Ggf. halte ich nochmal eine kurze Rücksprache mit dem Personalrat.
Den Lehrgang, den ich zuletzt beantragt habe, wurde nach 9 Monaten abgelehnt.  ::)
Ansonsten geht es eben zurück in die fW.

Ich halte euch mal auf dem Laufenden.

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