Autor Thema: TV-L und TVöD  (Read 6657 times)

TVWaldschrat

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #30 am: 09.06.2022 13:19 »
Und ich dachte immer EG1 gibt es nur noch in der Tabelle... wow

DiVO

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #31 am: 10.06.2022 07:01 »
Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.

Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?
Würde mich auch brennend interessieren.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600207004.vlsx
Anteil EG <=13
Bund Land Kommune
9,1% 26,9% 4,1%


BTW: es gibt noch 5 EG1er beim Bund, 230 beim Land und knapp 2000 bei den Kommunen
Da ist das Mindestlohn Problem ja gigantisch.
Mein Tipp:
EG1 wird bald abgeschafft!

Danke für den Link  8)

EG 1... also Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. Diese dürften aber am Ende des Tages wahrscheinlich sogar noch von ihrer EG 1 bzw. der Nicht-Monetären-Leistungen des TVöD/TV-L profitieren, weil sie noch nicht Out-Gesourced wurden (Essensausgabe, Teller spülen, Gemüse putzen, ...). Sind hier alles Dinge, die durch Firmen gemacht werden... ich denke die Leute dort wären mit den Leistungen einer "EG 1" deutlich besser bedient als jetzt.
Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?

Kaiser80

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #32 am: 10.06.2022 07:32 »
Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?
naja... Bedienung eines Convectomaten erfordert  "eine Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht, d.h. die im Regelfall mehrere Tage oder wenige Wochen dauert."???
Bei der Reinigung bin ich bei dir. Bei uns sind Küchenhilfen und Reinigungspersonal (überwiegend Kita) iwie so Hybridkräfte, die wir nach EG2 bewerten und vergüten.

Thiesi

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #33 am: 12.06.2022 02:33 »
Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
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WasDennNun

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #34 am: 12.06.2022 15:39 »
Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
bei 14 werden höherwertige Tätigkeiten übertragen.

Thiesi

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #35 am: 12.06.2022 15:49 »
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
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WasDennNun

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #36 am: 13.06.2022 11:22 »
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Offen bleibt es allen übertariflich unter den Deckmantel des 17.4 Stufenverlürzungen zu machen.

Thiesi

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #37 am: 13.06.2022 11:40 »
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.


Zitat
Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.


Zitat
Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
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WasDennNun

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #38 am: 13.06.2022 11:51 »
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
Zitat
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
Zitat
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
Also genau wie beim TVÖD.
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.

Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.


Zitat
Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.

"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.


Zitat
Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.

Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.
2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!

Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.

Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.

Thiesi

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #39 am: 13.06.2022 12:36 »
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.

Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.


Zitat
2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!

Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.

Das tut mein AG auch, allerdings äußert sich das primär in der Beurteilung, zu welcher Eingruppierung die übertragenen Tätigkeiten führen. Erstaunlicherweise ist man dann an anderer Stelle, beispielsweise der Anwendung von § 17.4.1, "überkorrekt" & verlangte daher von mir den berühmt-berüchtigten Nachweis über das Vorliegen eines AV-Angebots, bevor man die Zahlung eines höheren als dem meiner Stufe entsprechenden Entgelts freigab.


Zitat
Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.

Unbestritten. Mein AG ist sichtlich bemüht, in den Mangelbereichen Personal zu gewinnen bzw. zu halten durch ein für eine TVÖD anwendende & tarifgebundene Einrichtung gutes Gehalt. Dass dabei nicht in allen Fällen das der Eingruppierung entsprechende Gehalt gezahlt wird, nimmt man wohl gerne in Kauf. (Auch ein guter Weg, sich Eingruppierungsfeststellungsklagen vom Hals zu halten ...)
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Lars73

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #40 am: 13.06.2022 14:23 »
Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.

Was allerdings eine Regelung im Bereich Krankenhäuser (TVöD-K) ist. Die sich im TVöD-V etc. nicht findet

WasDennNun

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Antw:TV-L und TVöD
« Antwort #41 am: 13.06.2022 17:16 »
1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.

Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf

Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.
Ok, diesen Ausschnitt hatte ich nicht im Blick und nicht mit TVöD Kommune verbunden. Obwohl man es auch als TVöD Kommune nennen kann, im Sprachgebrauch - denke ich - meint man mit TVöD Kommune eben das was Lars sagt.
Insofern hatte ich natürlich unrecht mit meinen Aussagen.