Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage  (Read 4213 times)

quereinsteiger91

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Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« am: 31.05.2022 16:10 »
Hallo zusammen,

leider habe ich über die Suchfunktion keine verlässliche Antwort gefunden, weshalb ich meine Frage hier stellen möchte.

Ich stehe intern vor einem Stellenwechsel, meine aktuelle Stelle ist mit EG9a bewertet, die neue Stelle mit EG9c. Da ich die geforderte Qualifikation (AL 2) nicht erfülle, soll ich in EG9a bleiben und eine Zulage zur EG9c erhalten, bis ich in 2024 den AL 2 abgeschlossen habe, erst dann erfolgt die entsprechende Höhergruppierung.

Wie verhält sich das mit meiner aktuellen Stufenlaufzeit? Die neue Stelle trete ich zum 01.08.2022 an, ich würde sonst zum 01.02.2023 die Stufe drei erreichen. Startet die Stufenlaufzeit zum 01.08. von vorne oder bleibt diese durch die Zulage unberührt?

Danke für Antworten :)

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #1 am: 31.05.2022 16:39 »
Deine Stufenlaufzeit läuft weiter. Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit und der dadurch entstehende Anspruch auf die Zulage haben darauf keinen Einfluss. Die Zulage wird allerdings immer auf der Basis deines Tabellenentgelts berechnet, ändert sich also bei einer Stufensteigerung.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #2 am: 31.05.2022 16:44 »
Zulage wegen nicht Erfüllung Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit?

Bei dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit im Anschluss an die vorübergehende Übertragung wirst du so gestellt, als wäre dir die Aufgabe direkt dauerhaft übertragen worden.

Bei Ausgestaltung über Nr. 9 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung [Ausbildung- und Prüfungspflicht] Zulage ab dem 4 Monat. Nach bestandener Prüfung wird es hinsichtlich Bezahlung so gerechnet als wäre die Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt des Beginns der Zulage erfolgt.

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #3 am: 31.05.2022 16:48 »
Deine Stufenlaufzeit läuft weiter. Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit und der dadurch entstehende Anspruch auf die Zulage haben darauf keinen Einfluss. Die Zulage wird allerdings immer auf der Basis deines Tabellenentgelts berechnet, ändert sich also bei einer Stufensteigerung.

Zwei Fragen dazu

Wenn die neue Stelle nach E9c bewertet ist, wäre der TE doch entsprechend nach E9c eingruppiert, oder gibt es eine Prüfungspflicht auch im Bereich TVöD?

und wenn die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit nur vorübergehend ist, dann aber dauerhaft erfolgt, wäre der Beschäftigte doch gemäß §17 TVöD, Protokollerklärung zu Abs. 4 so gestellt, als wäre die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der (zunächst) vorübergehendenden Höhergruppierung erfolgt?




Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #4 am: 31.05.2022 16:52 »
Ja, das hat Lars73 schon ergänzt. Sobald die Höhergruppierung erfolgt, wird es aber etwas kompliziert. Aber danach war vom TE (noch) nicht gefragt.
Wenn es keine Prüfungspflicht gibt, aber der AG den VL 2 verlangt, kann er doch erst mal vorübergehend übertragen.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #5 am: 31.05.2022 17:41 »
oder gibt es eine Prüfungspflicht auch im Bereich TVöD?
Auch - quasi nur im TVöD (VKA). Oder wo sonst noch außer früher im BAT?

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #6 am: 02.06.2022 09:26 »
Die Stelle (bewertet nach A10 / EG9c) war ausgeschrieben für Absolventen des dualen Studiums (gD, Beamte) oder aber Absolventen des AL 2.

Obwohl ich die geforderte Qualifikation (noch) nicht habe, soll ich die Stelle ab dem 01.08.2022 bekommen und die Aufgaben dauerhaft ausführen.

Laut Personalabteilung kann man mich aber nicht direkt von EG9a in EG9c höhergruppieren, da ich den geforderte AL 2 noch nicht habe. Aus diesem Grund soll ich in EG9a bleiben und eine entsprechende Zulage zur EG9c bekommen, also finanziell keinen Nachteil haben.

Für mich hat sich jetzt nur die Frage nach der Stufenlaufzeit gestellt. Bei Höhergruppierung fängt die ja von vorn an, bei Zahlung einer Zulage war ich mir unsicher.

Heißt in meinem Fall aber, die Stufenlaufzeit läuft trotz Zulage ganz normal weiter und ich komme in 02/2023 in Stufe 3?

Muss ich hierbei oder später bei der Höhergruppierung in 2024 etwas bestimmtes beachten?

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #7 am: 02.06.2022 10:03 »
Ja, die Stufenlaufzeit in deiner alten Entgeltgruppe läuft weiter, solange du nicht höhergruppiert wirst. Bist du dir sicher, dass die neue Tätigkeit ab 1.8.22 dauerhaft übertragen wird?
Unter welchen Abschnitt der EGO fällt die neue Tätigkeit?

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #8 am: 02.06.2022 10:38 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann läuft das doch so ab:
1.8.2022 Entgelt EG9aS2 plus Zulage zur 9cS2
ab 2/23 Entgelt EG9aS3 plus Zulage zur 9cS3 (Stufenanstieg)
wenn dann z.B. 1.6.2024 die AL2 fertig, dann Höhergruppierung.
Dann Entgelt 9cS2 (weil ja Annahme ab 1.8.22 9c) bis 1.8.24
ab da dann 9cS3

korrekt?

was_guckst_du

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #9 am: 02.06.2022 10:42 »
...so wie die Stelle ausgeschrieben war, hättest du eigentlich aus dem Bewerberkreis rausfliegen müssen, wenn nicht explizit die Möglichkeit eingeräumt wurde (in der Stellenausschreibung), dass der AL 2 nachgeholt werden kann...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #10 am: 02.06.2022 11:00 »
Ja, die Stufenlaufzeit in deiner alten Entgeltgruppe läuft weiter, solange du nicht höhergruppiert wirst. Bist du dir sicher, dass die neue Tätigkeit ab 1.8.22 dauerhaft übertragen wird?
Unter welchen Abschnitt der EGO fällt die neue Tätigkeit?

Dauerhaft heißt für mich als Arbeitnehmer, ab 01.08.2022 bis zum Tag, an dem ich mich umbewerbe oder in Rente gehe. Es kann natürlich sein, das ich die Aufgaben erst vorübergehend bis zum Abschluss des AL 2 erhalte und erst danach eine dauerhafte Übertragung stattfindet. Ich warte hier auf die nächsten Schritte des AG.

Die Tätigkeit fällt unter den Abschnitt 1 der EGO (Verwaltungsdienst).

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann läuft das doch so ab:
1.8.2022 Entgelt EG9aS2 plus Zulage zur 9cS2
ab 2/23 Entgelt EG9aS3 plus Zulage zur 9cS3 (Stufenanstieg)
wenn dann z.B. 1.6.2024 die AL2 fertig, dann Höhergruppierung.
Dann Entgelt 9cS2 (weil ja Annahme ab 1.8.22 9c) bis 1.8.24
ab da dann 9cS3

korrekt?

Ja das klingt für mich korrekt. Ich war mir halt nicht sicher, ob die Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe zwei (02/2021 bis 08/2022) in meiner aktuellen Stufe durch die Zulage verloren geht. Aber wenn das nicht der Fall ist umso besser. Dann ist es ja tatsächlich ein Vorteil die Qualifikation noch nicht zu haben und eine Zulage zu bekommen, sonst würde ich durch die Höhergruppierung die 1,5 Jahre Stufenlaufzeit ja verlieren oder?

Muss ich bei der Zulage oder der Höhergruppierung in 2024 etwas wichtiges beachten?

...so wie die Stelle ausgeschrieben war, hättest du eigentlich aus dem Bewerberkreis rausfliegen müssen, wenn nicht explizit die Möglichkeit eingeräumt wurde (in der Stellenausschreibung), dass der AL 2 nachgeholt werden kann...

Tatsächlich wurde die Möglichkeit nicht in der Ausschreibung eingeräumt, jedoch möchte die Abteilungsleitung mich gerne haben, da ich weitere Eigenschaften mitbringe, die für die Stelle nützlich sind. Ob es noch weitere interne Bewerber gab, weiß ich leider nicht.

was_guckst_du

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #11 am: 02.06.2022 11:09 »
...falls andere Bewerber vorhanden sind, die die Voraussetzungen erfüllen, wäre die Entscheidung auf dich ein klassischer Fall von einem Konkurrentenstreitverfahren mit ,schlechten Karten für dich...

...der Wunsch der Fachabteilung mag nachvollziehbar sein, eine funktionierende Personalstelle und ein funktionierender Personalrat würden bei einer Sachlage wie oben beschrieben, nicht mitspielen...

...da der öffentliche AG an den Inhalt seiner Stellenausschreibung gebunden ist, dürfte die Wahl nicht einmal auf dich fallen, wenn du der einzige Bewerber bist...aber auch hier gilt, wo kein Kläger da auch kein Richter....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #12 am: 02.06.2022 11:46 »
...falls andere Bewerber vorhanden sind, die die Voraussetzungen erfüllen, wäre die Entscheidung auf dich ein klassischer Fall von einem Konkurrentenstreitverfahren mit ,schlechten Karten für dich...

...der Wunsch der Fachabteilung mag nachvollziehbar sein, eine funktionierende Personalstelle und ein funktionierender Personalrat würden bei einer Sachlage wie oben beschrieben, nicht mitspielen...

...da der öffentliche AG an den Inhalt seiner Stellenausschreibung gebunden ist, dürfte die Wahl nicht einmal auf dich fallen, wenn du der einzige Bewerber bist...aber auch hier gilt, wo kein Kläger da auch kein Richter....

Danke für die Infos. Mir ist grundsätzlich bekannt, dass ich eigentlich gar nicht mit in der Verlosung wäre, aber wie du schon sagst, wo kein Kläger da kein Richter.

Mir ging es bei der Frage eigentlich nur darum, ob ich die bisherige Stufenlaufzeit durch die Zulage verlieren würde und ob es für mich bei der Zulage oder der späteren Höhergruppierung generell etwas zu beachten gibt.

Falls dem nicht so ist, wurden meine Fragen beantwortet, danke!

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #13 am: 02.06.2022 15:22 »
Du verlierst die Stufenlaufzeit in deiner alten Entgeltgruppe nicht und steigst nach Ablauf der Stufenlaufzeit in die Stufe 3. Im Zeitpunkt der Höhergruppierung wirst du aber in deiner neuen Entgeltgruppe der Stufe 2 zugeordnet, wenn die Höhergruppierung direkt im Anschluss an die vorübergehende Übertragung erfolgt, da für die Stufenzuordnung der Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung maßgebend ist, siehe den Beitrag von WasDennNun.

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #14 am: 29.06.2022 16:43 »
Hallo zusammen,

ich muss das Thema nochmals aufgreifen, da sich die Situation nun etwas geändert hat.

Ich habe Mitte Juni die schriftliche Zusage für die neue Stelle erhalten, der Zeitpunkt der Umsetzung
ist allerdings noch offen.

Nun ist die Personalabteilung von der Ursprungsidee mit der Zulage abgerückt,
da mein BWL-Abschluss (Bachelor) bei der Stelle als gleichwertiger Abschluss zum AL 2 anerkannt wurde.
Somit kann ich schon vor Abschluss des AL 2 höhergruppiert werden.

Laut Personalabteilung soll mir jedoch für die Dauer von zwei bis sechs Monaten nur ein Teilbereich der Aufgaben übertragen werden (sozusagen als Probezeit), so dass ich währenddessen in EG9a verbleiben würde. Erst wenn der Vorgesetzte grünes Licht gibt, sollen die höherwertigen Aufgaben übertragen werden und eine Höhergruppierung nach EG9c stattfinden.

Die "Probezeit" wird damit begründet, dass ich von EG9a nach EG9c eine Entgeltgruppe überspringe (EG9b)
und das das intern immer so gemacht wird.

Mein Vorgesetzter hält nichts von dieser Probezeit und will mir mit Stellenantritt auch die höherwertigen Aufgaben übertragen.

Hierzu zwei Fragen:

1. Ist das tariflich richtig bzw. kann ich fordern, dass mir direkt alle Aufgaben übertragen werden und ich mit Stellenantritt in EG9c höhergruppiert werde?

2. Könnte ich alternativ die Probezeit akzeptieren und mit meinem Vorgesetzten vereinbaren, dass mir die höherwertigen Aufgaben nach meinem Stufenaufstieg (am 01.02.2023 komme ich von 2 in 3) übertragen werden, damit ich die Stufenlaufzeit nicht verliere?

Was ist hier das beste Vorgehen aus meiner Sicht?

Danke vorab für die Unterstützung!