Autor Thema: Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage  (Read 4350 times)

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #15 am: 29.06.2022 17:01 »
Hierzu zwei Fragen:

1. Ist das tariflich richtig bzw. kann ich fordern, dass mir direkt alle Aufgaben übertragen werden und ich mit Stellenantritt in EG9c höhergruppiert werde?
Nein, es obliegt alleinig dem AG zu entscheiden wem er welche Aufgaben überträgt.
Zitat
2. Könnte ich alternativ die Probezeit akzeptieren und mit meinem Vorgesetzten vereinbaren, dass mir die höherwertigen Aufgaben nach meinem Stufenaufstieg (am 01.02.2023 komme ich von 2 in 3) übertragen werden, damit ich die Stufenlaufzeit nicht verliere?
Ja, wenn der AG da mit macht auf alle Fälle.
Ansonsten musst du die höherwertigen Tätigkeiten ablehnen, denn der AG kann dich nicht dazu zwingen das du höherwertige Aufgaben übernimmst, dass geht immer nur einvernehmlich, da es eine Änderung des AV ist.

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #16 am: 30.06.2022 13:21 »
Danke für die Antwort!

Können Höhergruppierung in E9c und Stufenaufstieg von 2 in 3 zum 01.02.2023 parallel laufen, oder muss ich erst den Stufenaufstieg zum 01.02 machen und mich danach, bspw. zum 01.03 höhergruppieren lassen?

Gibt es im TVÖD einen Paragrafen auf den ich mich beziehen kann oder ist das reine Verhandlungssache mit dem AG?

Kaiser80

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #17 am: 30.06.2022 13:28 »
Danke für die Antwort!

Können Höhergruppierung in E9c und Stufenaufstieg von 2 in 3 zum 01.02.2023 parallel laufen, oder muss ich erst den Stufenaufstieg zum 01.02 machen und mich danach, bspw. zum 01.03 höhergruppieren lassen?

Gibt es im TVÖD einen Paragrafen auf den ich mich beziehen kann oder ist das reine Verhandlungssache mit dem AG?
Letzteres.
§17 (4)

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #18 am: 30.06.2022 14:40 »
Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag fallen, findet zuerst der Stufenaufstieg statt und erst danach die Höhergruppierung bzw. die Stufenfestsetzung in der neuen Entgeltgruppe. Das passt aber nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor der Höhergruppierung endet.

quereinsteiger91

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #19 am: 30.06.2022 15:27 »
Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag fallen, findet zuerst der Stufenaufstieg statt und erst danach die Höhergruppierung bzw. die Stufenfestsetzung in der neuen Entgeltgruppe. Das passt aber nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor der Höhergruppierung endet.

wie oben erwähnt komme ich zum 01.02.2023 von Stufe 2 in Stufe 3 (habe dort zum 01.02.2020 angefangen).
Bei einer möglichen Probezeit von bis zu sechs Monaten könnte ich zum 01.02 oder 01.03 höhergruppiert werden, da ich wahrscheinlich zum 01.09 wechseln würde.
Wenn die Höhergruppierung zum 01.02.2023 erfolgen würde, käme ich dann in Stufe 2 oder in Stufe 3?
Was ist für mich sinnvoller, vorausgesetzt der AG lässt sich darauf ein?

Isie

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Antw:Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage
« Antwort #20 am: 30.06.2022 16:41 »
Wenn du keine Zeiten hast, die nicht mitrechnen, sondern die volle Stufenlaufzeit mit Ablauf des 31.01.23 absolviert hast und in deiner alten Entgeltgruppe somit zum 01.02.23 in die Stufe 3 aufsteigst, wirst du auch in der neuen Entgeltgruppe der Stufe 3 zugeordnet.

Siehe auch: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-373-hoehergruppierung-beginn-der-zahlung_idesk_PI13994_HI3591991.html