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Stufenlaufzeit bei Gewährung einer Zulage

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WasDennNun:

--- Zitat von: quereinsteiger91 am 29.06.2022 16:43 ---Hierzu zwei Fragen:

1. Ist das tariflich richtig bzw. kann ich fordern, dass mir direkt alle Aufgaben übertragen werden und ich mit Stellenantritt in EG9c höhergruppiert werde?
--- End quote ---
Nein, es obliegt alleinig dem AG zu entscheiden wem er welche Aufgaben überträgt.

--- Zitat ---2. Könnte ich alternativ die Probezeit akzeptieren und mit meinem Vorgesetzten vereinbaren, dass mir die höherwertigen Aufgaben nach meinem Stufenaufstieg (am 01.02.2023 komme ich von 2 in 3) übertragen werden, damit ich die Stufenlaufzeit nicht verliere?

--- End quote ---
Ja, wenn der AG da mit macht auf alle Fälle.
Ansonsten musst du die höherwertigen Tätigkeiten ablehnen, denn der AG kann dich nicht dazu zwingen das du höherwertige Aufgaben übernimmst, dass geht immer nur einvernehmlich, da es eine Änderung des AV ist.

quereinsteiger91:
Danke für die Antwort!

Können Höhergruppierung in E9c und Stufenaufstieg von 2 in 3 zum 01.02.2023 parallel laufen, oder muss ich erst den Stufenaufstieg zum 01.02 machen und mich danach, bspw. zum 01.03 höhergruppieren lassen?

Gibt es im TVÖD einen Paragrafen auf den ich mich beziehen kann oder ist das reine Verhandlungssache mit dem AG?

Kaiser80:

--- Zitat von: quereinsteiger91 am 30.06.2022 13:21 ---Danke für die Antwort!

Können Höhergruppierung in E9c und Stufenaufstieg von 2 in 3 zum 01.02.2023 parallel laufen, oder muss ich erst den Stufenaufstieg zum 01.02 machen und mich danach, bspw. zum 01.03 höhergruppieren lassen?

Gibt es im TVÖD einen Paragrafen auf den ich mich beziehen kann oder ist das reine Verhandlungssache mit dem AG?

--- End quote ---
Letzteres.
§17 (4)

Isie:
Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag fallen, findet zuerst der Stufenaufstieg statt und erst danach die Höhergruppierung bzw. die Stufenfestsetzung in der neuen Entgeltgruppe. Das passt aber nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor der Höhergruppierung endet.

quereinsteiger91:

--- Zitat von: Isie am 30.06.2022 14:40 ---Wenn Stufenaufstieg und Höhergruppierung auf den selben Tag fallen, findet zuerst der Stufenaufstieg statt und erst danach die Höhergruppierung bzw. die Stufenfestsetzung in der neuen Entgeltgruppe. Das passt aber nur, wenn die Stufenlaufzeit mit Ablauf des Tages vor der Höhergruppierung endet.

--- End quote ---

wie oben erwähnt komme ich zum 01.02.2023 von Stufe 2 in Stufe 3 (habe dort zum 01.02.2020 angefangen).
Bei einer möglichen Probezeit von bis zu sechs Monaten könnte ich zum 01.02 oder 01.03 höhergruppiert werden, da ich wahrscheinlich zum 01.09 wechseln würde.
Wenn die Höhergruppierung zum 01.02.2023 erfolgen würde, käme ich dann in Stufe 2 oder in Stufe 3?
Was ist für mich sinnvoller, vorausgesetzt der AG lässt sich darauf ein?

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