Ja, die Stufenlaufzeit in deiner alten Entgeltgruppe läuft weiter, solange du nicht höhergruppiert wirst. Bist du dir sicher, dass die neue Tätigkeit ab 1.8.22 dauerhaft übertragen wird?
Unter welchen Abschnitt der EGO fällt die neue Tätigkeit?
Dauerhaft heißt für mich als Arbeitnehmer, ab 01.08.2022 bis zum Tag, an dem ich mich umbewerbe oder in Rente gehe. Es kann natürlich sein, das ich die Aufgaben erst vorübergehend bis zum Abschluss des AL 2 erhalte und erst danach eine dauerhafte Übertragung stattfindet. Ich warte hier auf die nächsten Schritte des AG.
Die Tätigkeit fällt unter den Abschnitt 1 der EGO (Verwaltungsdienst).
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann läuft das doch so ab:
1.8.2022 Entgelt EG9aS2 plus Zulage zur 9cS2
ab 2/23 Entgelt EG9aS3 plus Zulage zur 9cS3 (Stufenanstieg)
wenn dann z.B. 1.6.2024 die AL2 fertig, dann Höhergruppierung.
Dann Entgelt 9cS2 (weil ja Annahme ab 1.8.22 9c) bis 1.8.24
ab da dann 9cS3
korrekt?
Ja das klingt für mich korrekt. Ich war mir halt nicht sicher, ob die Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe zwei (02/2021 bis 08/2022) in meiner aktuellen Stufe durch die Zulage verloren geht. Aber wenn das nicht der Fall ist umso besser. Dann ist es ja tatsächlich ein Vorteil die Qualifikation noch nicht zu haben und eine Zulage zu bekommen, sonst würde ich durch die Höhergruppierung die 1,5 Jahre Stufenlaufzeit ja verlieren oder?
Muss ich bei der Zulage oder der Höhergruppierung in 2024 etwas wichtiges beachten?
...so wie die Stelle ausgeschrieben war, hättest du eigentlich aus dem Bewerberkreis rausfliegen müssen, wenn nicht explizit die Möglichkeit eingeräumt wurde (in der Stellenausschreibung), dass der AL 2 nachgeholt werden kann...
Tatsächlich wurde die Möglichkeit nicht in der Ausschreibung eingeräumt, jedoch möchte die Abteilungsleitung mich gerne haben, da ich weitere Eigenschaften mitbringe, die für die Stelle nützlich sind. Ob es noch weitere interne Bewerber gab, weiß ich leider nicht.