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6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (Stufenlaufzeit)

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schaf1981:
"6 Monate Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" (alte Entgeltgruppe + Zulage)

Zählen die 6 Monate der Abordnung bei der Stufenlaufzeit mit oder sind diese verloren ?

WasDennNun:
im TV-L verloren, ausser wenn du in der Zeit Höhergruppiert wirst, dann können sie ein Gewinn sein.

Isie:
Ich sehe keinen Grund, warum die Zeit der Abordnung bei der Stufenlaufzeit nicht mitzählen sollte. Dabei gehe ich allerdings davon aus, dass es sich um eine andere Dienststelle deines Arbeitgebers handelt, da eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber unzulässig ist.

Isie:
Ich vermute, es geht nicht um die Stufenlaufzeit in der alten Entgeltgruppe, wie ich zuerst angenommen hatte, sondern um die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe. Dann hat WasDennNun natürlich recht. Wenn du erst im Zeitpunkt der Versetzung oder noch später höhergruppiert wirst, rechnet die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt der Versetzung/Höhergruppierung. Die vorherige Zeit, in der du eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erhalten hast, rechnet nicht mit. Falls in deiner bisherigen Entgeltgruppe demnächst ein Stufenaufstieg ansteht, kann es sinnvoll sein, die Höhergruppierung erst danach vorzunehmen.

schaf1981:

--- Zitat von: Isie am 01.06.2022 11:00 ---Ich vermute, es geht nicht um die Stufenlaufzeit in der alten Entgeltgruppe, wie ich zuerst angenommen hatte, sondern um die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe. Dann hat WasDennNun natürlich recht. Wenn du erst im Zeitpunkt der Versetzung oder noch später höhergruppiert wirst, rechnet die Stufenlaufzeit erst ab dem Zeitpunkt der Versetzung/Höhergruppierung. Die vorherige Zeit, in der du eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit erhalten hast, rechnet nicht mit. Falls in deiner bisherigen Entgeltgruppe demnächst ein Stufenaufstieg ansteht, kann es sinnvoll sein, die Höhergruppierung erst danach vorzunehmen.

--- End quote ---

Danke für die Antworten, das habe ich mir schon gedacht, das die Zeit verloren ist, Höhergruppierung erfolge erst nach den 6 Monaten Abordnung, somit laut Tvl wird nicht berücksichtigt.

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