Autor Thema: Kündigung befristeter Vertrag nach §30 Tvöd  (Read 1371 times)

Elmosaft

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Zu diesem Thema, habe ich eine Frage. Beziehen sich die Kündigungsfristen nach §30 Abs.5 TvÖD auf die tatsächliche beim Arbeitgeber verbrachte Zeit (1,5 Jahre) oder auf die geplante Vertragslaufzeit ( mehr als zwei Jahre aber weniger als 3 Jahre)?

Welche Kündigungsfrist würde für mich gelten?
6 Wochen zum Monatsende (da < 2 Jahre Betriebszugehörigkeit) oder 3 Monate zum Quartalsende (wenn die Vertragslaufzeit zählt)?

tina92

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Antw:Kündigung befristeter Vertrag nach §30 Tvöd
« Antwort #1 am: 02.06.2022 14:34 »
Auch wenn es die TVP unglücklich formuliert haben, es zählt die Betriebszugehörigkeit.