Zu diesem Thema, habe ich eine Frage. Beziehen sich die Kündigungsfristen nach §30 Abs.5 TvÖD auf die tatsächliche beim Arbeitgeber verbrachte Zeit (1,5 Jahre) oder auf die geplante Vertragslaufzeit ( mehr als zwei Jahre aber weniger als 3 Jahre)?
Welche Kündigungsfrist würde für mich gelten?
6 Wochen zum Monatsende (da < 2 Jahre Betriebszugehörigkeit) oder 3 Monate zum Quartalsende (wenn die Vertragslaufzeit zählt)?