Autor Thema: Stellenausschreibung - nur ein Beruf möglich?  (Read 1943 times)

Onza

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Moin,

wir (Baubetrieb) wollen eine Stelle im operativen Bereich ausschreiben. Wir suchen einen LKW-Fahrer.

Gute Erfahrung haben wir für eine solche Stelle mit Landwirten, GaLa-Bauern, Tiefbauern oder eben Berufskraftfahrern gemacht. Jede dieser Berufsgruppen wäre uns recht, wenn entsprechende Praxiserfahrung und Führerschein vorliegen.

Nun erklärt uns der Personalservice, wir müssten uns in der Stellenausschreibung auf einen Beruf festlegen. Problem dabei: Würden wir z. B. in der Stellenausschreibung den GaLa-Bauer benennen und als Bewerber stellt sich ein perfekt geeigneter Tiefbauer vor, bekäme dieser eine geringere Eingruppierung.

Ist die Auskunft unseres Personalservice korrekt? Welche Möglichkeiten haben wir, um in der Bewerberauswahl flexibel zu bleiben und eine faire Bezahlung hinzubekommen?

WasDennNun

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Antw:Stellenausschreibung - nur ein Beruf möglich?
« Antwort #1 am: 01.06.2022 17:57 »
Typisch VersagerPersonler
alles Bull Shit
Man kann Ausschreibungen flexibel machen.
Und ebenfalls Bullshit, dass wenn ihr nur Tiefbauer ausschreibt, dass dann ein Kraftfahrer eine geringere Eingruppierung erhält.
Die EG wird durch die übertragenden Tätigkeiten festgelegt, nicht durch die Ausschreibung.
Allerdings dürfte der Kraftfahrer nicht zum VS geladen werden.
Ich wenn der Personaler also darauf beharrt, nur eine Berufsbezeichnung auszuschreiben ohne Öffnungsklausel, dnn schreibt doch parallel mehrfach aus.

was_guckst_du

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Antw:Stellenausschreibung - nur ein Beruf möglich?
« Antwort #2 am: 02.06.2022 10:27 »
..wer einen LKW-Fahrer sucht, der ausschließlich fahren soll, sucht eben jemanden, der eine entsprechende Fahrerlaubnis hat und das nach Möglichkeit nicht erst seit gestern...da der Markt für Berufskraftfahrer leergefegt ist, sollte man den Personenkreis möglichst groß halten, wenn man Erfolg haben will...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

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Antw:Stellenausschreibung - nur ein Beruf möglich?
« Antwort #3 am: 02.06.2022 14:26 »
Wenn man jemanden sucht der einen LKW-Führere
Schein hat ist es halt ggf. eine andere Eingruppierung als wenn es die Tätigkeit ist für die man eine Ausbildung benötigt. Das steht aber nicht entgegen, dassman breiter ausschreibt und ggf. auch die höhere Eingruppierung begründen kann (wenn es die Tätigkeit hergibt).