Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
"Haushaltssperre" für Höhergruppierung und Beförderung?
Wabi Sabi:
Wie bereits dargestellt ist es entscheidend, ob bzw. dass eine hierzu befugte Person Dir höherwertige Tätigkeiten (nicht nur vorübergehend) übertragen hat. Nach der sog. Tarifautomatik des § 12 TV-L folgt daraus unmittelbar die höhere Eingruppierung verbunden mit dem Anspruch auf das höhere Entgelt. Wenn diese Übertragung zum 1.1.2022 erfolgt ist, ist der höhere Entgeltanspruch entstanden und erstmals für den Monat Januar 2022 Ende Januar 2022 fällig geworden (§ 24 Abs. 1 TV-L) und bedarf Deiner Geltendmachung innerhalb von 6 Monaten bis Ende Juli 2022, um nicht zu verfallen (§ 37 TV-L). Haushaltsrechtliche Beschränkungen sind dabei - wie ebenfalls bereits erwähnt - für Dein Arbeitsverhältnis ohne Belang (Grundsatz insoweit: "Tarifrecht bricht Haushaltsrecht"). Sie verpflichten lediglich den Arbeitgeber haushaltsrechtlich, etwas nicht zu tun. Handelt er dennoch zuwider, ist das "sein Problem". Es hat keine Auswirkungen im "Außenverhältnis" auf die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
JC83:
--- Zitat von: Rune09 am 02.06.2022 20:53 ---Das Bundesland ist Berlin.
--- End quote ---
Bist du bei der SenBJF oder den Eigenbetrieben?
Rune09:
SenBJF
JC83:
--- Zitat von: Rune09 am 05.06.2022 07:54 ---SenBJF
--- End quote ---
Die SenBJF hat eine zentrale Beschwerdestelle; dort würde ich das entsprechend anbringen.
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