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Mitarbeiterüberwachung interner Newsletter
magheinz:
sagen wir es mal so: Die Abmeldung hat einmal funktioniert. anscheinend bei den nachfolgenden Versuchen von Kollegen nicht mehr, da wurde das dann wohl unterbunden.
Mich interessiert das aber grundlegend.
Ich werde das mal in der nächsten Sitzung ansprechen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2022 17:18 ---
--- Zitat von: magheinz am 02.06.2022 11:52 ---Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
--- End quote ---
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
--- End quote ---
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
magheinz:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.06.2022 22:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2022 17:18 ---
--- Zitat von: magheinz am 02.06.2022 11:52 ---Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
--- End quote ---
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
--- End quote ---
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
--- End quote ---
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
WasDennNun:
--- Zitat von: magheinz am 02.06.2022 22:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 02.06.2022 22:14 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2022 17:18 ---
--- Zitat von: magheinz am 02.06.2022 11:52 ---Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
--- End quote ---
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
--- End quote ---
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
--- End quote ---
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
--- End quote ---
Weil man deppen in der IT hat, die sowas nicht selbst gerissen bekommen
Weil man im Vorstand der Firma ist, die sich eine Goldene Nase mit der Dienstleistung verdient.
Also das solch ein Tracking bei der Dienstleistungs-Firma existiert (weil das normal ist bei der Software und sie das immer dabei haben), heißt ja noch lange nicht, dass dein AG darauf Zugriff erhält.
Im Übrigen:
Wenn ihr das als Email erhaltet, dann kann dein AG auch ohne solche Tracking klamotten jederzeit feststellen, wann und wie oft du die Email vom Server abgerufen hast um reinzuschauen.
Der Mailserver hat auch Logdateien, die man auswerten könnte.
Also hier ist das Tracking nicht das vergehen, sondern das "illegale" Auslagern an dritte, sofern die nicht sicherheitsüberprüft etc. sind.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 02.06.2022 22:14 ---Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
(...)
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
--- End quote ---
Keine Sorge, die Rechtsprechung hat das einigermaßen gerade gezogen. "bestimmt" wird betrachtet wie "geeignet"
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