Autor Thema: Eingruppierung nach Ausbildung  (Read 7398 times)

Nautrepy

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Eingruppierung nach Ausbildung
« am: 02.06.2022 18:45 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung nach der Ausbildung, finde hierzu nicht so viel im Netz.
Folgendes:
Im Januar 2021 habe ich meine Ausbildung als Informatiker im ÖD erfolgreich abgeschlossen, habe danach eine Stelle beim selben AG besetzt, welche mit EG 10 bewertet wurde. Ein Studium habe ich nicht.
Für ein halbes Jahr wurde ich dann nach EG 6 bezahlt, seit dem nach EG 8 Stufe 2. Dieses Jahr soll es ein Gespräch geben, ob es die 9a oder 9b werden soll.
Was ich mitbekommen habe: Wenn ich eine Stelle besetze, welche nach 10 bewertet wurde, muss ich auch nach dieser bezahlt werden? Und das direkt?
Wie genau ist das im TVöD VKA? Ist der Weg zum Betriebsrat das Beste?

Dankeschön!


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #1 am: 02.06.2022 22:22 »
Wie ein Stelle bewertet ist ist irrelevant.
Was tariflich zählt sind die übertragenden auszuübenden Tätigkeiten. Danach richtet sich entsprechend der EGO den Entgelt.

Der beste Weg ist: Lasse dir vom AG schriftlich bestätigen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann bilde dir eine Meinung darüber welche EG das ist und fordere das entsprechende Entgelt schriftlich ein.
Manchmal kann der Personalrat da helfen, oftmals leider nicht, weil sie ebenfalls keine Ahnung haben oder kein Bock (weil Angestellten schiessmus)
Wenn nichts passiert hast du zwei Möglichkeiten:
Eingruppierungsfeststellungsklage
oder
AG mitteilen: Ich will das Entgelt in Höhe X im Jahr, mir ist es scheiss egal wie das tariflich geregelt ist.
Wenn ich das nicht bekomme, dann suche ich mir einen AG, der das bezahlen will.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #2 am: 03.06.2022 09:33 »
Ergänzend dazu noch:
Für dich dürfte Teil A Ziffer II Nr. 2 der EGO anwendbar sein.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen in der Person (bspw. fehlendes Hochschulstudium bei EG10) nicht erfüllt sind gibt's halt auch ne EG weniger.
Des Weiteren musst du bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche §37TVÖD (Ausschlussfrist 6 Monate) beachten! WENN du tatsächlich Tätigkeiten auszuüben hast, die zu einer höhren Engruppierung als der EG 6 bzw. EG 8 führen, verlierst du gerade mächtig Kohle und hast für die Vergangenheit bereits (unwiderruflich) mächtig Kohle verloren. Zwischen der EG6 S2 und der EG 10 S2(so denn zutreffend) liegen immerhin ohne berücksichtigung der JSZ über 10.000€ jährlich. Es wäre also durchaus Eile geboten...


WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #3 am: 03.06.2022 09:41 »
Ergänzend dazu noch:
Für dich dürfte Teil A Ziffer II Nr. 2 der EGO anwendbar sein.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen in der Person (bspw. fehlendes Hochschulstudium bei EG10) nicht erfüllt sind gibt's halt auch ne EG weniger.
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik(EG10 Fg2)  haben keine zwingende Voraussetzungen in der Person bis zur EG13 ist alles auch ohne Studium möglich.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #4 am: 03.06.2022 09:52 »

Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik(EG10 Fg2)  haben keine zwingende Voraussetzungen in der Person bis zur EG13 ist alles auch ohne Studium möglich.
Kommt das nicht auf die Fallgruppe an? Bin aber auch nich ganz so fit unterwegs bei IKT

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #5 am: 03.06.2022 10:20 »

Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik(EG10 Fg2)  haben keine zwingende Voraussetzungen in der Person bis zur EG13 ist alles auch ohne Studium möglich.
Kommt das nicht auf die Fallgruppe an? Bin aber auch nich ganz so fit unterwegs bei IKT
Es kommt auf die Tätigkeiten an.
Im Kern ist es mEn schwierig IKT-Tätigkeiten zu (er)finden, die EG10 Fg1 sind aber nicht EG10Fg2
Grundsätzlich würde ich behaupten, dass die BSCler Tätigkeiten auch der EG10Fg2 entsprechen.

Das da die kalkriesel Beamtenpersonaler sagen: "EG10 gibbet nur mit Hochschule" ist da bei der Ausschreibung relevant aber nicht bei der Eingruppierung

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #6 am: 08.06.2022 21:47 »
Wie ein Stelle bewertet ist ist irrelevant.
Was tariflich zählt sind die übertragenden auszuübenden Tätigkeiten. Danach richtet sich entsprechend der EGO den Entgelt.

Der beste Weg ist: Lasse dir vom AG schriftlich bestätigen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann bilde dir eine Meinung darüber welche EG das ist und fordere das entsprechende Entgelt schriftlich ein.
Manchmal kann der Personalrat da helfen, oftmals leider nicht, weil sie ebenfalls keine Ahnung haben oder kein Bock (weil Angestellten schiessmus)
Wenn nichts passiert hast du zwei Möglichkeiten:
Eingruppierungsfeststellungsklage
oder
AG mitteilen: Ich will das Entgelt in Höhe X im Jahr, mir ist es scheiss egal wie das tariflich geregelt ist.
Wenn ich das nicht bekomme, dann suche ich mir einen AG, der das bezahlen will.

Super, vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde mir meine übertragenden auszuübenden Tätigkeiten mal geben lassen.

Wie kann ich die Tätigkeiten am besten in eine EG einordnen?

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #7 am: 20.06.2022 14:39 »
Wie kann ich die Tätigkeiten am besten in eine EG einordnen?

Indem du dir die Tarifmerkmale anschaust und prüfst, inwieweit diese durch die übertragenen Tätigkeiten erfüllt werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #8 am: 20.06.2022 15:36 »
Oder du dir jemanden suchst, der es gegen Entgelt für dich macht.
Oder diese hier reinstellst und hoffst eine Fachkundiger gibt dir hinweise wo er die EG sieht.

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #9 am: 04.07.2022 14:48 »
Mein Chef sagte mir, das mir zu Anfang weniger Tätigkeiten übertragen wurden (welche, weiß ich nicht..). Deshalb die niedrigeren EG.
Nun sollen mir alle Tätigkeiten übertragen werden. Allerdings dann Bezahlung nach EG 9b (eine 9c ist in der IT nicht möglich?), da ich die Voraussetzungen für die E10 nicht erfülle. Dann fragte ich nach EG10 FG2. Hier passen wohl die Tätigkeiten nicht..

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #10 am: 04.07.2022 15:05 »
Mein Chef sagte mir, das mir zu Anfang weniger Tätigkeiten übertragen wurden (welche, weiß ich nicht..). Deshalb die niedrigeren EG.
Nun sollen mir alle Tätigkeiten übertragen werden. Allerdings dann Bezahlung nach EG 9b (eine 9c ist in der IT nicht möglich?), da ich die Voraussetzungen für die E10 nicht erfülle. Dann fragte ich nach EG10 FG2. Hier passen wohl die Tätigkeiten nicht..
Bei Übertragung von Tätigkeiten die zur EG10 führen und fehlender Voraussetzung in der Person (z.B. Studium) wird man eine EG niedriger Eingruppiert (also EG9c), insofern ist eine EG9c auch in der IT möglich, es gibt aber in der EGO keine EG9c im Bereich IT.

Das die Tätigkeiten zur EG10 Fg1 passen, aber nicht zu EG10 Fg2 halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #11 am: 04.07.2022 15:35 »
Mein Chef sagte mir, das mir zu Anfang weniger Tätigkeiten übertragen wurden (welche, weiß ich nicht..). Deshalb die niedrigeren EG.
Nun sollen mir alle Tätigkeiten übertragen werden. Allerdings dann Bezahlung nach EG 9b (eine 9c ist in der IT nicht möglich?), da ich die Voraussetzungen für die E10 nicht erfülle. Dann fragte ich nach EG10 FG2. Hier passen wohl die Tätigkeiten nicht..
Bei Übertragung von Tätigkeiten die zur EG10 führen und fehlender Voraussetzung in der Person (z.B. Studium) wird man eine EG niedriger Eingruppiert (also EG9c), insofern ist eine EG9c auch in der IT möglich, es gibt aber in der EGO keine EG9c im Bereich IT.

Das die Tätigkeiten zur EG10 Fg1 passen, aber nicht zu EG10 Fg2 halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Okay super, vielen Dank.
Ist es richtig, dass für eine spätere Höhergruppierung in EG11 und EG12 die EG10Fg1 Voraussetzung ist?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #12 am: 04.07.2022 15:38 »
Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

guckst Du:


Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #13 am: 04.07.2022 15:41 »
Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

Danke! Interessant, was mein Chef mir so erzählt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #14 am: 04.07.2022 15:46 »
Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

Danke! Interessant, was mein Chef mir so erzählt.
Ne nicht interessant, sondern beschämend und peinlich, oder frech und betrügerisch, oder dumm und unfähig.


Wenn du nett bist, gehst du mit der Entgeltordnung zu deinem Chef und fragst ihn wo er denn in der EG11 einen Bezug zur EG10Fg1 gefunden hat, oder ob du die falsche Entgeltordnung vorliegen hast, du möchtest ja nicht dumm sterben.


Und dann kannst du gleich nochmal nachfragen, wie denn deine auszuübenden Tätigkeiten und die Arbeitsvorgänge sind, denn du kannst das alles eben in der eg10 Fg2 wiederfinden, du möchtest ja nicht arm sterben.