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Eingruppierung nach Ausbildung

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WasDennNun:

--- Zitat von: Nautrepy am 04.07.2022 14:48 ---Mein Chef sagte mir, das mir zu Anfang weniger Tätigkeiten übertragen wurden (welche, weiß ich nicht..). Deshalb die niedrigeren EG.
Nun sollen mir alle Tätigkeiten übertragen werden. Allerdings dann Bezahlung nach EG 9b (eine 9c ist in der IT nicht möglich?), da ich die Voraussetzungen für die E10 nicht erfülle. Dann fragte ich nach EG10 FG2. Hier passen wohl die Tätigkeiten nicht..

--- End quote ---
Bei Übertragung von Tätigkeiten die zur EG10 führen und fehlender Voraussetzung in der Person (z.B. Studium) wird man eine EG niedriger Eingruppiert (also EG9c), insofern ist eine EG9c auch in der IT möglich, es gibt aber in der EGO keine EG9c im Bereich IT.

Das die Tätigkeiten zur EG10 Fg1 passen, aber nicht zu EG10 Fg2 halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Nautrepy:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.07.2022 15:05 ---
--- Zitat von: Nautrepy am 04.07.2022 14:48 ---Mein Chef sagte mir, das mir zu Anfang weniger Tätigkeiten übertragen wurden (welche, weiß ich nicht..). Deshalb die niedrigeren EG.
Nun sollen mir alle Tätigkeiten übertragen werden. Allerdings dann Bezahlung nach EG 9b (eine 9c ist in der IT nicht möglich?), da ich die Voraussetzungen für die E10 nicht erfülle. Dann fragte ich nach EG10 FG2. Hier passen wohl die Tätigkeiten nicht..

--- End quote ---
Bei Übertragung von Tätigkeiten die zur EG10 führen und fehlender Voraussetzung in der Person (z.B. Studium) wird man eine EG niedriger Eingruppiert (also EG9c), insofern ist eine EG9c auch in der IT möglich, es gibt aber in der EGO keine EG9c im Bereich IT.

Das die Tätigkeiten zur EG10 Fg1 passen, aber nicht zu EG10 Fg2 halte ich für sehr unwahrscheinlich.

--- End quote ---

Okay super, vielen Dank.
Ist es richtig, dass für eine spätere Höhergruppierung in EG11 und EG12 die EG10Fg1 Voraussetzung ist?

WasDennNun:
Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

guckst Du:


Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben
aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit mindestens dreijähriger
praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens

Nautrepy:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.07.2022 15:38 ---Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

--- End quote ---

Danke! Interessant, was mein Chef mir so erzählt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Nautrepy am 04.07.2022 15:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.07.2022 15:38 ---Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

--- End quote ---

Danke! Interessant, was mein Chef mir so erzählt.

--- End quote ---
Ne nicht interessant, sondern beschämend und peinlich, oder frech und betrügerisch, oder dumm und unfähig.


Wenn du nett bist, gehst du mit der Entgeltordnung zu deinem Chef und fragst ihn wo er denn in der EG11 einen Bezug zur EG10Fg1 gefunden hat, oder ob du die falsche Entgeltordnung vorliegen hast, du möchtest ja nicht dumm sterben.


Und dann kannst du gleich nochmal nachfragen, wie denn deine auszuübenden Tätigkeiten und die Arbeitsvorgänge sind, denn du kannst das alles eben in der eg10 Fg2 wiederfinden, du möchtest ja nicht arm sterben.

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