Autor Thema: Eingruppierung nach Ausbildung  (Read 7386 times)

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #15 am: 04.07.2022 15:52 »
Nein, das ist eine Blödsinn.

Die EG11 nimmt keinen Bezug auf irgendeine Fg

Danke! Interessant, was mein Chef mir so erzählt.
Ne nicht interessant, sondern beschämend und peinlich, oder frech und betrügerisch, oder dumm und unfähig.


Wenn du nett bist, gehst du mit der Entgeltordnung zu deinem Chef und fragst ihn wo er denn in der EG11 einen Bezug zur EG10Fg1 gefunden hat, oder ob du die falsche Entgeltordnung vorliegen hast, du möchtest ja nicht dumm sterben.


Und dann kannst du gleich nochmal nachfragen, wie denn deine auszuübenden Tätigkeiten und die Arbeitsvorgänge sind, denn du kannst das alles eben in der eg10 Fg2 wiederfinden, du möchtest ja nicht arm sterben.

Meine Arbeitsplatzbeschreibung habe ich vorliegen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #16 am: 04.07.2022 16:08 »
Dann muss man ja nur noch überprüfen (lassen) ob diese Tätigkeiten zur EG10 Fg1 und nicht zur EG10 Fg2 führen.

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #17 am: 04.07.2022 16:29 »
Dann muss man ja nur noch überprüfen (lassen) ob diese Tätigkeiten zur EG10 Fg1 und nicht zur EG10 Fg2 führen.

Das lasse ich von einem externen Dienstleister am besten machen?
Ich kann natürlich auch hier mein Glück versuchen und sie später mal hochladen..

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #18 am: 04.07.2022 16:33 »
Das lasse ich von einem externen Dienstleister am besten machen?
Ich kann natürlich auch hier mein Glück versuchen und sie später mal hochladen..

Ersteres nur, wenn es dir ein paar hundert bis tausend Euro wert ist, allerdings ohne Bindungswirkung für wenauchimmer. Letzteres wäre meine Empfehlung.
Dann ggf. ein kostenloser externer Dienstleister mit Bindungswirkung --> Eingruppierungsfeststellungsklage.

Nautrepy

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #19 am: 04.07.2022 21:51 »
Okay, dann versuche ich hier mal mein Glück.

Ich würde mich freuen, wenn jemand Lust & Zeit hat, um sich meine Arbeitsplatzbeschreibung mal anzuschauen und eine Einordnung geben kann, ob hier EG10Fg2 gegeben ist oder nicht.

Link: https://drive.google.com/file/d/1dvbzpBcm_VqeXyj3xfb-Td-WXYPjyUG4/view

Vielen Dank!

ProfTii

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #20 am: 05.07.2022 07:41 »
Guten Morgen,

ich würde dir empfehlen die Tätigkeiten hier als Text einzustellen. Ich denke es gibt einige Forenteilnehmer, die nicht unbedingt scharf drauf sind sich Viren, ect. einzufangen, weil sie einem unbekannten Link gefolgt sind. Nur als Anregung wie du vllt mehr Fachkundige erreichen könntest ;)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung
« Antwort #21 am: 05.07.2022 08:06 »
Grundsätzlich hat ProfTii natürlich Recht.
Mir aber wurscht, da ich in gesicherter Umgebung Browse.

Zum den Inhalten: Natürlich ist das was du da macht in der EG10Fg2 einordbar.
FI Anwendungsprogrammierung ist ja der Einstieg, ohne Anleitung (Eg7 und Gestalltungsspielraum über standardfälle hinaus: 2. LevelSupport etc....) auch inkludiert.
Zusätzlich (9a)  und Umfassende Fachkenntnis (9b) wird eindeutig gefordert (DB Admin, Fachanwendungengsanbindung, eigene Software entwickeln für die Verteilung, ....
Somit sind die Dinge klar in der 9b (ohne HS) zu finden.
Bleibt das Herausstellungsmerkmal Gestalltungsspielraum, der über den der EG8 hinausgeht:
Sehe ich durchaus vorliegen.
 
Daher muss bei einem
darüber hinaus gehenden Gestaltungsspielraum mindestens diese „nicht nur leichte geistige
Arbeit“ zu erbringen sein. Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).


Also klarer Fall für mich: Ist auch über den Ausbildungsstrang als Tätigkeit darstellbar.
Nur weil die da in deren Profil reinschreiben HS ist erforderlich, hat es keine TV relevanz.

Viel Spaß beim Arbeitsgericht ;D

Und im Ernst: Ich wüsste nicht was bei den gefordertem Doings dort im Studium gelehrt wird.
So am Rande - Meine vereinfachte Sicht der Dinge:
FI -> lernt Handwerk, muss den geweiteten Blick aufs Ganze sich selbst beibringen
BSC-> lernt den geweiteten Blick über IT, muss das Handwerk sich selbst bei bringen
MSC-> wie BSC nur das er lernt zusätzlich und vollumfänglich über den Tellerrand und Zeithorizont schauen und inkludieren kann.