Grundsätzlich hat ProfTii natürlich Recht.
Mir aber wurscht, da ich in gesicherter Umgebung Browse.
Zum den Inhalten: Natürlich ist das was du da macht in der EG10Fg2 einordbar.
FI Anwendungsprogrammierung ist ja der Einstieg, ohne Anleitung (Eg7 und Gestalltungsspielraum über standardfälle hinaus: 2. LevelSupport etc....) auch inkludiert.
Zusätzlich (9a) und Umfassende Fachkenntnis (9b) wird eindeutig gefordert (DB Admin, Fachanwendungengsanbindung, eigene Software entwickeln für die Verteilung, ....
Somit sind die Dinge klar in der 9b (ohne HS) zu finden.
Bleibt das Herausstellungsmerkmal Gestalltungsspielraum, der über den der EG8 hinausgeht:
Sehe ich durchaus vorliegen.
Daher muss bei einem
darüber hinaus gehenden Gestaltungsspielraum mindestens diese „nicht nur leichte geistige
Arbeit“ zu erbringen sein. Insgesamt müssen schwierige Abwägungsprozesse über den richtigen Weg oder das Ziel der Tätigkeiten einen zentralen Bestandteil der Tätigkeiten ausmachen.
Vorzugsweise finden sich solche Tätigkeiten z. B. im Bereich der strategischen Planung von
IKT-Ausstattung, der Betreuung von Spezial-Hardware (z. B. für wissenschaftliches Rechnen,
Forschung) oder der Individualisierung / dem Anpassen von Prozessen (Zusammenführung
von realen Abläufen und Möglichkeiten einer Software).Also klarer Fall für mich: Ist auch über den Ausbildungsstrang als Tätigkeit darstellbar.
Nur weil die da in deren Profil reinschreiben HS ist erforderlich, hat es keine TV relevanz.
Viel Spaß beim Arbeitsgericht
Und im Ernst: Ich wüsste nicht was bei den gefordertem Doings dort im Studium gelehrt wird.
So am Rande - Meine vereinfachte Sicht der Dinge:
FI -> lernt Handwerk, muss den geweiteten Blick aufs Ganze sich selbst beibringen
BSC-> lernt den geweiteten Blick über IT, muss das Handwerk sich selbst bei bringen
MSC-> wie BSC nur das er lernt zusätzlich und vollumfänglich über den Tellerrand und Zeithorizont schauen und inkludieren kann.