Autor Thema: [NI] Krankenversicherung bei Ehegatten  (Read 3568 times)

jrs

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[NI] Krankenversicherung bei Ehegatten
« am: 08.06.2022 15:06 »
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zu den Möglichkeiten der Krankenversicherung bei Ehegatten in Rente / Pension.

Sachverhalt:
Ich selbst -männlich- bin z.Zt. Landesbeamter in Niedersachsen und bei der Debeka privat krankenversichert.
Beihilfeanspruch aktuell 50%, nach Pensionierung 70%.
Meine Ehefrau betreibt einen kleinen Gewerbebetrieb -Jahresgewinn ca. 15.000 - 20.000 €- und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert bei SVLFG -Landwirtschaftliche KK-.
Aktuell zahlt meine Ehefrau, da ich erheblich mehr verdiene, einen monatlichen Beitrag an die SVLFG, der sich an 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV orientiert, da ich mit meiner Besoldung über dieser Beitragsbemessungsgrenze liege. Unverheiratet läge ihr Beitrag ca. 120,- EUR im Monat niedriger.

Meine Frage ist nun, wie sich die Situation mit der KV gestaltet, wenn ich in Pension und meine Frau in Rente gehen ?

Meine Frau hat nur einen sehr geringeren Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von ca. 200,- EUR/Monat, aufgrund früherer Tätigkeiten als Angestellte, ansonsten noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sich auf ca. 10.000 - 12.000,- EUR pro Jahr belaufen.
Ich selbst bekomme eine Pension nach A12 und bleibe weiter bei der Debeka privat krankenversichert.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dieser Konstellation und kann mir weiterhelfen, da ich für uns gerne wissen würde, welche Kosten monatlich in etwa auf uns zukommen.

Danke schon einmal für die Hilfe !
« Last Edit: 09.06.2022 00:09 von Admin2 »

Hain

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Antw:Krankenversicherung bei Ehegatten
« Antwort #1 am: 08.06.2022 17:47 »
Moin,

da das landwirtschaftliche Sozialversicherungsrecht zumindest zum Teil vom übrigen Sozialversicherungsrecht abweicht, würde ich empfehlen, direkt die Beratung von einem Spezialisten aufzusuchen. Hat die landwirtschaftliche Alterskasse nicht ein solches Angebot?

VG Hain

clarion

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Antw:[NI] Krankenversicherung bei Ehegatten
« Antwort #2 am: 09.06.2022 06:21 »
Ich würde ebenfalls Beratung empfehlen,  beispielsweise bei der Landwirtschaftskammer. Ich gehe davon aus,  dass Deine Frau eine eigene Rente beziehen wird und bei der SVLFG krankenversichert bleibt.

Boßler

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Antw:[NI] Krankenversicherung bei Ehegatten
« Antwort #3 am: 13.06.2022 10:37 »
Hallo jrs,

aufgrund der Tätigkeiten deiner Frau besteht aktuell keine Sozialversicherungspflicht. Grundsätzlich werden im Falle des Rentenbezuges die Rentner in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen. Die Beiträge an die Krankenversicherung werden direkt von der Rentenversicherung an die Krankenkasse gezahlt.

Es gibt jedoch ausnahmen bei Ehegatten von Beamten. Erfüllung Mindest-Vorversicherungszeit

Die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V dann erfüllt, wenn in der Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bei einer Krankenkasse bestanden hat.

Ich habe daher für meine Ehefrau eine Anwartschaft bei meiner Privatversicherung abgeschlossen. Dadurch wird zumindest der derzeitige Gesundheitszustand meiner Ehefrau "eingefroren" und meine Frau wird dann so versichert, als wäre Sie während ihrer gesamten Arbeitszeit bereits privat versichert gewesen.

Die bereits o.g. Empfehlung für eine Beratung kann ich ebenso teilen, da das Themenfeld doch recht kompliziert ist.

VG Boßler