Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zu den Möglichkeiten der Krankenversicherung bei Ehegatten in Rente / Pension.
Sachverhalt:
Ich selbst -männlich- bin z.Zt. Landesbeamter in Niedersachsen und bei der Debeka privat krankenversichert.
Beihilfeanspruch aktuell 50%, nach Pensionierung 70%.
Meine Ehefrau betreibt einen kleinen Gewerbebetrieb -Jahresgewinn ca. 15.000 - 20.000 €- und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert bei SVLFG -Landwirtschaftliche KK-.
Aktuell zahlt meine Ehefrau, da ich erheblich mehr verdiene, einen monatlichen Beitrag an die SVLFG, der sich an 50% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen KV orientiert, da ich mit meiner Besoldung über dieser Beitragsbemessungsgrenze liege. Unverheiratet läge ihr Beitrag ca. 120,- EUR im Monat niedriger.
Meine Frage ist nun, wie sich die Situation mit der KV gestaltet, wenn ich in Pension und meine Frau in Rente gehen ?
Meine Frau hat nur einen sehr geringeren Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von ca. 200,- EUR/Monat, aufgrund früherer Tätigkeiten als Angestellte, ansonsten noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die sich auf ca. 10.000 - 12.000,- EUR pro Jahr belaufen.
Ich selbst bekomme eine Pension nach A12 und bleibe weiter bei der Debeka privat krankenversichert.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dieser Konstellation und kann mir weiterhelfen, da ich für uns gerne wissen würde, welche Kosten monatlich in etwa auf uns zukommen.
Danke schon einmal für die Hilfe !