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[BW] Nebentätigkeit als Selbstständiger

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Neuer12:
Ich habe vor 2 Jahren meine Nebentätigkeit als Selbstständiger angezeigt (Beamter in BW).
Muss ich nun jedes Jahr nochmals ein Formular ausfüllen?
Und wenn ja, welche(s)?

thx

Opa:
Das sollte in dem Bescheid stehen, mit dem der Dienstherr die Nebentätigkeit genehmigt hat. Ggf. auch in einem Merkblatt, das mit dem Bescheid ausgehändigt wurde oder dessen Kenntnisnahme du im Antrag bestätigt hast. Oder ein Kreuzchen im Antrag, mit dem du dich verpflichtet hast, regelmäßige Nachweise einzureichen. Wenn all dies nicht zutrifft, ist nichts weiter zu unternehmen, bis der Dienstherr dazu auffordert.

Im übrigen haben Beamte eine Nebentätigkeit nicht anzuzeigen, sondern sich diese genehmigen zu lassen.

Neuer12:
Danke
Sowas habe ich nicht bekommen.

MitleserBW:

--- Zitat von: Opa am 04.06.2022 09:42 ---Das sollte in dem Bescheid stehen, mit dem der Dienstherr die Nebentätigkeit genehmigt hat. Ggf. auch in einem Merkblatt, das mit dem Bescheid ausgehändigt wurde oder dessen Kenntnisnahme du im Antrag bestätigt hast. Oder ein Kreuzchen im Antrag, mit dem du dich verpflichtet hast, regelmäßige Nachweise einzureichen. Wenn all dies nicht zutrifft, ist nichts weiter zu unternehmen, bis der Dienstherr dazu auffordert.

Im übrigen haben Beamte eine Nebentätigkeit nicht anzuzeigen, sondern sich diese genehmigen zu lassen.

--- End quote ---

Wobei bei einer Selbstständigkeit als Nebentätigkeit sicher die Frage ist, ob diese genehmigt werden muss. Ich habe eine solche Nebentätigkeitsgenehmigung und musste bei einigen Felder etwas eintragen, dass eigentlich so nicht richtig ist, z.b. bei "Arbeitgeber" ???

Opa:
Die Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in §63 LBG BW abschließend geregelt.

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