In der Tat sieht der Gesetzgeber hier keine Lösung.
Also kann hier nur der Beamte selbst mit der verbundenen Pflicht zur Gesundherhaltung bei einem quasi drohenden Burnout selbst aktiv werden....
Ebenso sieht es übrigens bei einer Mutter-Kind-Kur aus.
Mutter: Beihilfe zahlt und private KV zahlt.
Kinder: maximal 40 € Tagessatz wird erstattet.
Bei 3 Kindern und einem Tagessatz von jeweils 100 € (also 3x100 €) stehen am Ende mindestens 3780€ Selbstbehalt an, wenn die Mutter mit 3 Kindern in die Mutter-Kind-Kur fahren will.
Wo bleibt nur diese moderne Gesetzgebung? Bei der Besoldung wird doch gezeigt wie man modern sein kann ( Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens, Abkehr vom "alten" Rollenbild etc
