Die Verfahrensweise bei Krankheit weiß ich nicht mehr, da ich fast nie krank war. Urlaub war neutral, also weder Plus- noch Minusstunden. Für den freien Freitag, der in einen Urlaubszeitraum fiel, musste ich keinen Urlaubstag nehmen. Aber mein Urlaubsanspruch war natürlich gekürzt, weil ich nur 4 Solltage pro Woche hatte.
Die Darstellung im Programm war, dass ich freitags 0 Sollstunden und an den anderen Wochentagen 5 Sollstunden habe. Plusstunden gab es nur für Feiertage an meinem freien Tag oder wenn ich freitags ausnahmsweise gearbeitet habe. Im Hintergrund muss aber voreingestellt gewesen oder händisch eingepflegt worden sein, dass ich 4 Plusstunden bekomme, wenn mein freier Tag auf einen Feiertag fiel.