Moin Günni, schön das du da bist.
Im TV-L würden wir die Aufgaben zunächst vorübergehend übertragen und dann nach Stufenaufstieg endgültig, da geht diese positive Variante für den AN. ER bekommt von Anfang an das Geld und behält Stufenlaufzeiten)
Geht bei Kommune nicht, da dort (in diesem Fall für dich nachteilig, sonst ein Vorteil) die HG rückwirkend abgewickelt wird(also mit vorübergehender Übertragung)
Bei der Kommune geht da nur der Weg über: Übertragung erst zum 1.1.23 und bis dahin evtl. schon auf dem Posten sitzen, die Arbeit machen, aber noch nicht bezahlt bekommen.
Tricksys Alternative:
Vorübergehende Übertragung bis 1.12. (Zulage), dann ein Monat alte Tätigkeit und dauerhafte Übertragung dann zum 1.1. oder 1.2.
Es steht aber zu bezweifeln, dass letzteres eine AG macht.
Maximal werden sie die vollumfängliche Übertragung auf dem 1.1. verschieben und dich vorher auf die Stelle einarbeiten und damit die noch nicht komplette Übertragung der Tätigkeiten begründen.