Autor Thema: Falsch eingruppiert ?  (Read 3738 times)

Keehr

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Falsch eingruppiert ?
« am: 05.06.2022 11:37 »
Guten Tag,

Ich bin seit Februar in einer Kommune als IT-Systemadministrator eingestellt. Die Stelle war ausgeschrieben/bewertet für TVöD 10. Laut Stellenbeschreibung/Anforderungsprofil wird folgende Qualifikation verlangt: Abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker-Systemintegration , jeweils mehrjährige Berufserfahrung.

Nach meinem Kenntnisstand erfülle ich die Voraussetzung (abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker mit mehrjährige Berufserfahrung) für eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10. Ich wurde allerdings in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert…

Kann jmd nachvollziehen warum die Eingruppierung in die 9c statt 10 erfolgt ist ?

VG

Isie

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #1 am: 05.06.2022 11:56 »
Das Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung ist nicht maßgebend für die Eingruppietung, sondern die Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung. Hast du schon mal geschaut, ob du die dortigen Anforderungen der EG 10 erfüllst?

Keehr

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #2 am: 05.06.2022 12:26 »
Anforderungsprofil:
2.Befähigung: abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration, jeweils mehrjährige Berufserfahrung

So steht es 1 zu 1 in meiner Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung, was mir von der Personalabteilung zugeschickt wurde ….

Da ich ein ausgebildeter Fachinformatiker bin und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen kann frage ich mich warum ich in die Entgeltgruppe 9c statt 10 eingruppiert wurde….

clarion

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #3 am: 05.06.2022 12:49 »
Das musst Du Deine Personalstelle fragen. Ansonsten selbst mal in der Entgeldordnung nachsehen. Oder auch suchst Dir gleich einen neuen AG, der Dich besser bezahlt.

Isie

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #4 am: 05.06.2022 13:21 »
Das Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung ist nicht maßgebend für die Eingruppietung, sondern die Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung. Hast du schon mal geschaut, ob du die dortigen Anforderungen der EG 10 erfüllst?
Die EGO ist maßgebend. Auch die Arbeitsplatzbeschreibung führt nur dann zu einer bestimmten Entgeltgruppe, wenn dadurch deren Tätigkeitsmerkmale erfüllt werden und ggf. In der EGO geforderte Anforderungen in der Person auch erfüllt sind. Ansonsten: Personalstelle fragen.

WasDennNun

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #5 am: 05.06.2022 13:41 »
Anforderungsprofil:
2.Befähigung: abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration, jeweils mehrjährige Berufserfahrung

So steht es 1 zu 1 in meiner Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung, was mir von der Personalabteilung zugeschickt wurde ….

Da ich ein ausgebildeter Fachinformatiker bin und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen kann frage ich mich warum ich in die Entgeltgruppe 9c statt 10 eingruppiert wurde….

Klingt nach einem typischen versagen der Personaler, die Denken, dass du die Tätigkeiten, die du ausübst, die einer EG10 FG 1 sind, aber nicht gleichzeitig die einer EG10 Fg2.
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Wenn also die Tätigkeiten tatsächlich EG10FG1 sind und nicht EG10FG2, dann bist du mit der 9c korrekt eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was zu einer Herabgruppierung um eine EG führt.
(EG9c gibt es nicht in der EGO bei IT, aber trotzdem bist du dann in der EG9c, immerhin, dass haben sie dann richtig gemacht.)

Ich persönlich kann mir aber kaum vorstellen, dass es Tätigkeiten gibt, die EG10Fg1 sind, aber nicht EG10Fg2 und gehe bei dir zu 99,999% davon aus, dass es einfach der klassische Beamtenkalkriesel gedanke ist: EG10 nur mit BSC.


Dir bleibt also nur:
1.) Das Entgelt der EG10 schriftlich einzufordern, damit §37 nicht greift und du dein GEld rückwirkend erhälst.
2.) Dir eine klar Begründung vom AG geben lassen, warum deiner Tätigkeiten zur FG1 und auf keinen Fall Fg2 führen.
Wenn die damit nicht rumkommen oder die Begründung dir nicht schlüssig erscheint:
Eingruppierungsfeststellungsklage, damit ein Gericht feststellen kann, was deine EG ist.
oder
Den AG auffordern dir das Entgelt zu bezahlen, welches du haben willst (egal wie er es in der EGO oder so begründet) und parallel dazu einen AG suchen, der bereit ist, dass zu bezahlen, was du für deine Arbeitsleistung haben möchtest.

3.

Keehr

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #6 am: 05.06.2022 14:20 »
Vielen Dank für die Info. Was genau bedeuten FG1 und FG2 ?

VG

WasDennNun

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #7 am: 05.06.2022 14:45 »
Fallgruppe
FG1 EG10 ist der mit Hochschulabschluß s.o.

Keehr

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #8 am: 06.06.2022 10:24 »
Die Entgeltgruppe 10 bildet die Grundeingruppierung im vergleichsweise gehobenen Dienst. In Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 sind anders als nach den allgemeinen Merkmalen Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Über das ergänzende Merkmal des "sonstigen Beschäftigten" wird die Eingruppierung auch für Beschäftigte ohne abgeschlossene Hochschulbildung ermöglicht.

In Fallgruppe 2 sind alternativ Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b eingruppiert, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum der Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte ich ja “mit nur einer abgeschlossenen Ausbildung“ unter “sonstigen Beschäftigten“ fallen und somit in die EG 10 eingruppiert werden ? Im Anforderungsprofil, die mir die Personalabteilung zugeschickt hat, steht ja entweder Studium der Informatik oder abgeschlossene Ausbildung Fachinformatiker Systeminegration, jeweils mehrjährige Berufserfahrung….

Bevor ich mich an meine Personalabteilung wende, suche ich nach weiteren Argumenten.


Isie

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #9 am: 06.06.2022 12:07 »
Das Anforderungsprofil sagt nur aus, wen der Arbeitgeber für die Stelle in Betracht zieht, aber nicht, ob damit  die Tätigkeitsmerkmale und Persönlichen Anforderungen einer bestimmten Entgeltgruppe erfüllt sind. Und schon gar nicht bedeutet es, dass man bei Erfüllen einer "ersatzweise" genannten Anforderung automatisch ein sonstiger Beschäftigter i. S. der EGO ist. Auch die beamtenrechtlichen Anforderungen sind völlig irrelevant. Zu dem Thema "sonstiger Beschäftigter" kann dir aber bestimmt einer der Tarifexperten, der die entsprechende Rechtsprechung kennt, etwas schreiben.

Wabi Sabi

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #10 am: 06.06.2022 12:56 »
Zum Thema "sonstiger Beschäftigter" hier ein Link auf eine Broschüre des BVA, auf welche in diesem Forum bereits mehrfach hingewiesen wurde (betrifft zwar TVöD Bund, ist aber auch für den Bereich TVöD VKA oder TV-L übertragbar):
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Hier auch eine weitere Quelle:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-822-der-sonstige-beschaeftigte_idesk_PI13994_HI10490207.html

Auszug:
"Wichtig für gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen ist insbesondere eine breite Verwendungsmöglichkeit, die den Beschäftigten ähnlich vielfältig einsatzfähig macht wie einen Beschäftigten, der über die vorausgesetzte Vor- und Ausbildung verfügt."

In diesem Zusammenhang könnte auch dieser Forumsbeitrag recht interessant sein:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,116492.msg214685.html#msg214685

Zum Thema "Eingruppierung von Beschäftigten in der Informationstechnik" seien auch folgende beiden Fundstellen erwähnt. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass sich der Bereich TVöD Bund und TVöD VKA an einigen Stellen strukturell unterscheiden (was in diesem Forum in der Vergangenheit schon einmal thematisert wurde). Der Bereich TVöD VKA und TV-L hingegen sind nahezu identsich:

TVöD Bund (aktualisierte Fassung vom Januar 2022):
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2022_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=13

TV-L:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Beide o. g. Fundstellen geben jedoch selbstverständlich lediglich die Rechtsmeinung der "Arbeitgeberseite" wider.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

WasDennNun

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Antw:Falsch eingruppiert ?
« Antwort #11 am: 06.06.2022 12:59 »
Sonstiger Beschäftigter ist tariflich leicht und gleichzeitig schwer zu verargumentieren.
Vor Gericht hat man idR wenig Chancen den Status sB zu beweisen.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf

Ein AG, der jemanden haben will kann aber leicht den sB "anwenden", auch wenn er damit tariflich gesehen ein Eingruppierungsirrtum begeht.

Bei dir ist es offensichtlich so, dass der AG dich nicht als sB ansieht (oder mit zwei zusammengekniffenen Augen ansehen möchte), gegen diese Rechtsmeinung wirst du nur gerichtlich angehen können.


Dein Argument ist, dass die PA dir darlegen soll, warum die Tätigkeiten nur EG10 Fg1 sind (Also Tätigkeiten für die man das Studium benötigt) und warum sie nicht den Gestaltungsspielraum der FG2 haben.

Das erscheint mir bei einer Stelle als IT Systemadminstrator (was kein Bestandteil des BSC Studiums ist) relativ unmöglich.
Aber dazu müsste man die Arbeitsvorgänge kennen.
Ich tendiere eher dazu, dass die Stelle eher kein EG10Fg1 im tariflichem Sinne ist, als das sie keine EG10Fg2 ist.

Daher ist - ausgehend von den Inhalten der Studiengänge - zu prüfen, ob diese für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich oder lediglich nützlich oder erwünscht sind. Es fallen also nur solche Tätigkeiten aus
dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik unter die Entgeltgruppe 10 (Fallgruppe 1) und höher, für die jene hochschulischen Kompetenzen erforderlich sind, die mit dem
Studium über eine einschlägige Berufsausbildung im Sinne der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1
hinaus vermittelt werden.
Die im jeweiligen Hochschulstudium vermittelten Kompetenzen können z. B. in den Modulhandbüchern zu den entsprechenden Bachelor-Studiengängen eruiert werden.


Hier weitere Literatur:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf


EDIT:
Schönes Infhaltsverzeichnis Wabi Sabi.