Anforderungsprofil:
2.Befähigung: abgeschlossenes Studium Informatik oder vergleichbar oder abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration, jeweils mehrjährige Berufserfahrung
So steht es 1 zu 1 in meiner Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung, was mir von der Personalabteilung zugeschickt wurde ….
Da ich ein ausgebildeter Fachinformatiker bin und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen kann frage ich mich warum ich in die Entgeltgruppe 9c statt 10 eingruppiert wurde….
Klingt nach einem typischen versagen der Personaler, die Denken, dass du die Tätigkeiten, die du ausübst, die einer EG10 FG 1 sind, aber nicht gleichzeitig die einer EG10 Fg2.
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.Wenn also die Tätigkeiten tatsächlich EG10FG1 sind und nicht EG10FG2, dann bist du mit der 9c korrekt eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person, was zu einer Herabgruppierung um eine EG führt.
(EG9c gibt es nicht in der EGO bei IT, aber trotzdem bist du dann in der EG9c, immerhin, dass haben sie dann richtig gemacht.)
Ich persönlich kann mir aber kaum vorstellen, dass es Tätigkeiten gibt, die EG10Fg1 sind, aber nicht EG10Fg2 und gehe bei dir zu 99,999% davon aus, dass es einfach der klassische Beamtenkalkriesel gedanke ist: EG10 nur mit BSC.
Dir bleibt also nur:
1.) Das Entgelt der EG10 schriftlich einzufordern, damit §37 nicht greift und du dein GEld rückwirkend erhälst.
2.) Dir eine klar Begründung vom AG geben lassen, warum deiner Tätigkeiten zur FG1 und auf keinen Fall Fg2 führen.
Wenn die damit nicht rumkommen oder die Begründung dir nicht schlüssig erscheint:
Eingruppierungsfeststellungsklage, damit ein Gericht feststellen kann, was deine EG
ist.
oder
Den AG auffordern dir das Entgelt zu bezahlen, welches du haben willst (egal wie er es in der EGO oder so begründet) und parallel dazu einen AG suchen, der bereit ist, dass zu bezahlen, was du für deine Arbeitsleistung haben möchtest.
3.