Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen. Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...
Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten.
Zitat von: Johann am 20.06.2022 09:16Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles.
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.
Zitat von: WasDennNun am 20.06.2022 13:49Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?