Mindestlohn

Begonnen von WasDennNun, 08.06.2022 06:46

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WasDennNun

Muss eigentlich beim Mindestlohn von 12€ und 40,x h Woche nicht die EG1 angehoben werden?
12€ x 174h sind ja 2088€ Mindestlohn.

Majon

#1
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.

matzl

Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.

WasDennNun

Zitat von: matzl am 17.06.2022 13:25
Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?

Max

Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?

Johann

Zitat von: Max am 17.06.2022 14:36
Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?

Bei der Jahressonderzahlung bin ich mir nicht mal sicher. In einigen Konstellationen verliert man seinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wodurch nicht wie vom BAG gefordert eine regelmäßige und ohne Vorbehalt jeden Monat zu 1/12 gezahlte Zahlung zustandekommt.
Im TV-L hast du z.B. nur Anspruch auf die JSZ wenn du am ersten Dezembertag Tarifbeschäftigter bist. Wenn du aber zum 30.11. den Arbeitgeber verlässt oder verbeamtet wirst, kriegst du die JSZ nicht, wodurch dein Stundenlohn dann unter dem Mindestlohn läge.

matzl

Zitat von: WasDennNun am 17.06.2022 13:46
Zitat von: matzl am 17.06.2022 13:25
Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
TV-L hat in Bayern eine Arbeitszeit von 40,1 Stunden/Woche. Das reicht auch nicht für die 12 € in der EG 1.
Was reicht Nicht? Was ist denn dann der Stundenlohn in Bayern?bei eg1s2 doch am 1.10. kleiner als 12€, oder?
Richtig, der Stundenlohn ist unter 12€ und damit unter dem zukünftigen Mindestlohn.

matzl

Zitat von: Max am 17.06.2022 14:36
Zitat von: Majon am 08.06.2022 08:10
Zumindest bei den Komunen und im Bund muss Entgeltgruppe 1 Stufe 1 auch bei 39 Std./Woche von derzeit 2.015,52 € auf 2.028,00 € angehoben werden. 

Der TVL und TVH zahlt bereits über 12 €/Std.
Muss man nicht vermögenswirksame Leistungen,  Jahressonderzahlung und VBL mit einrechnen?
§2 MiLoG regelt die Fälligkeit des Mindestlohns. Damit sind nach meinem Verständnis VBL und JSZ raus.

BAT

Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat.  ;)

Bastel

Freiwillige Leistungen und Mindestlohn passen nicht so recht zusammen...

BAT

Wer spricht von freiwilligen Leistungen?

Bastel

Welche Leistungen sollen den gestrichen werden?

BAT

Zitat von: BAT am 18.06.2022 10:51
Wer spricht von freiwilligen Leistungen?

WasDennNun

Zitat von: BAT am 17.06.2022 18:39
Und damit könnten so einige AG versuchen, eine Zulagen zulasten des erhöhten stundenlohns zu streichen, womit der AN durch Einführung des Mindestlohns unterm Strich durchaus weniger Jahresbrutto hat.  ;)
Welche nicht freiwillige Zulage wäre denn streichbar?

BAT

Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...