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LOB Auszahlung nach Kündigung Teil 2

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superbraz:

--- Zitat von: maxlll am 10.06.2022 13:34 ---Glückwunsch
Eine Frage zu den Kosten hätte ich.
Als du gewonnen hast, hast du deine Auslagen zurückbekommen, oder musst du das selber zahlen.
Muss immer die Verliererpartei die Kosten tragen.
Loht sich dann überhaupt eine Klage bei geringen Beträgen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat

--- End quote ---

Verlierer zahlt, außer bei einem Vergleich, da zahlt meist jeder seins.

ascitiesburn:
Lieben Dank für eure Glückwünsche!

Ja Verlierer zahlt. Dennoch bin ich froh eine Rechtschutzversicherung zu haben, alleine wegen der Anwaltskosten.

Mir ging es hier ums Prinzip und so konnte ich meine Ex-Kolleg*innen ebenfalls informieren, dass sie sich nicht einfach abspeisen lassen. Man sagte mir zuvor von Seiten der Personalabteilung, dass man keinen Anspruch auf LOB habe, wenn man vor dem 01.12. nicht mehr im Dienst ist und man hier in einem ähnlichen Fall vor Gericht auch gewonnen habe. Das war einfach Quatsch und ich bin froh diesen Weg gegangen zu sein.

Finanziell "lohnen" tut sich das sicherlich nicht. Ich bin jetzt mal gespannt: Die AG-Seite muss nun eine nachträgliche Bewrtung meiner Arbeitsleistung durchführen.. bin mal gespannt, ob diese so positiv wie die Vorjahre ist, oder ob ich am Ende plötzlich so schlechte Leistungen erbracht habe, dass ich der Stadt etwas bezahlen muss  ;D

Spaß beiseite: Hebt die LOB-Bewertungen auf. Sie dienen als Nachweis in solchen Fällen.

tina92:
Ja und auch der Gewinner zahlt. In der 1. Instanz gibt es auch für den Gewinner keinen Anspruch auch Erstattung der eigenen Auslagen (z. B. Kosten Rechtsanwalt), sh. § 12 a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz.

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