Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Zahlung der Leistungsprämien gem. § 18 TVöD stellt sich die Frage, ob diese für Beschäftigte der Entgeltgruppen 15 gezahlt werden dürfen.
Ob der § 18 überhaupt Anwendung findet ergibt sich ja bekanntermaßen aus dem § 1 Abs. 2 TVöD-V, der über den Geltungsbereich informiert. In diesem steht folgendes:
"(2) Diese Regelungen gelten nicht für...
...
b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten,"
Nun zur Frage:
Bedeutet dieser Passus, dass der Tarifvertrag noch für Beschäftigte der EG 15 gilt und somit ein solch eingruppierter Mitarbeiter Anspruch auf LOB besitzt oder nicht?
Vielen Dank für die Mithilfe.