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LOB für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 TVöD
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Wuestenfuchs:
Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Zahlung der Leistungsprämien gem. § 18 TVöD stellt sich die Frage, ob diese für Beschäftigte der Entgeltgruppen 15 gezahlt werden dürfen.
Ob der § 18 überhaupt Anwendung findet ergibt sich ja bekanntermaßen aus dem § 1 Abs. 2 TVöD-V, der über den Geltungsbereich informiert. In diesem steht folgendes:
"(2) Diese Regelungen gelten nicht für...
...
b) Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten,"
Nun zur Frage:
Bedeutet dieser Passus, dass der Tarifvertrag noch für Beschäftigte der EG 15 gilt und somit ein solch eingruppierter Mitarbeiter Anspruch auf LOB besitzt oder nicht?
Vielen Dank für die Mithilfe.
Fragmon:
die ein ÜBER (größer als nicht größer gleich) das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15.....sagt alles dazu aus
Emmi87:
Kurz und knapp: alles über 15. mit der EG 15 hast du Anspruch auf LOB
was_guckst_du:
..wie soll man das denn auch mit einem Background, der offensichtlich zu einem Gehalt in der Einkommensgruppe 15 befähigt, selbst herauslesen können?.... 8) ;D ....oder als Personaler gar wissen können? ::)
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