Guten Morgen in die Runde.
Ich wechsele nach vielen Jahren als kaufm. Angestellter in der Wirtschaft, in ein ziviles Anstellungsverhältnis bei der Bundeswehr. Keine Verbeamtung.
Neben der amtsärztlichen Untersuchung werden natürlich Mengen an Unterlagen angefordert.
Soweit OK.
Aber, es wird auch die DEÜV-Meldung zur Sozialversicherung, von meinem (noch) aktuellen Arbeitgeber gewünscht.
Die 2022er DEÜV-(Ab)-Meldung erhalte ich aber erst nach dem Ausscheiden.
Es liegen mir die 2021er Meldungen vor.
Allerdings war ich in 2021 lange Monate erkrankt und in der Krankengeldzahlung (seit 01.02.2022 wieder 100% im Job).
Auf den 2021er Meldungen ist natürlich sofort zu sehen, dass ich lange erkrankt war (Unterbrechungsmeldung).
Wenn nun die 2021er Meldungen gefordert werden, kann mir die lange Krankheit noch Einstellungsprobleme bereiten?
Oder werden nur die 2022er Meldungen gewünscht, die ich nach meinem Ausscheiden vom jetzigen Arbeitgeber erhalte.
Im Moment weiß ich noch nicht, ob 2021er oder 2022er Meldung gewünscht sind.
2021er wäre vielleicht eine Katastrophe, die 2022er Meldung weitgehend unauffällig, weil seit 01.02.22 wieder in der Gehaltszahlung.
Danke für Infos
Liebe Grüße
Tim