Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Schwangerschaft bei befristetem Vertrag (TV-L)

<< < (2/2)

Coffee86:
Am Ende kommt es darauf an, wie du befristet bist. Die Nachgewährung von Mutterschutz-/Elternzeiten im WissZeitVG betrifft nur Personen, die auch entsprechend zur Qualifikation auf dem Haushalt befristet sind (genauer §2 Abs. 1 S.1/S.2 WissZeitVG). Ist man dagegen nach §2 Abs. 2 ("Drittmittel") befristet, hat man zumindest rechtlich keinen Nachgewährungsanspruch. Ebenso ist es mit TzBfG Befristungen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version