Autor Thema: Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???  (Read 1215 times)

mona80

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Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???
« am: 27.06.2022 21:47 »
Guten Abend,

Ich würde Euch etwas zum Bem fragen. Hintergrund ist, dass ich ein tolles Bem hatte. Heute bekam ich einen Anruf von der Abteilungsleitung die sagte, das Bem enthält Fehler und darum müsse es erneut durchführt werden.
Die Maßnahmen aus dem müssen, mit der Abteilungsleitung besprochen werden. Da sagte ich, dass die Maßnahmen doch jetzt besprochen werden können. Dies wurde verneint. Mein Bem-Team sagte dazu, mag sein dass dies nicht korrekt war, aber auch sie sind der Meinung, dass die Maßbesprochen werden können, das sie für mich erst ab dem 13.07 gelten werden.

Auch passt der Abteilungsleitung die Maßnahmen nicht:
- Veränderungen der Arbeitsorganisation, zb Pausenregelumgen und Heimarbeit
- Anpassungen bestimmter Tätigkeiten in Bezug auf meine körperlichen Leiden
- in den ersten 2 Monaten Abgrenzung vom Kundenverkehr.

Würdet Ihr es auch als fehlerhaft betrachten? Findet Ihr die Maßnahmen innerhalb einer Wiedereingliederung unpassend? Ich nicht.

Lieben Gruß Mona

Kaiser80

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Antw:Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???
« Antwort #1 am: 28.06.2022 07:15 »
mona80, wer soll dir denn in Unkenntnis der Gesamtumstände dieses Einzelfalls  die beiden Fragen in einem öffentlichen Forum beantworten? Das musst du mit deinem "BEM-Team"(was auch immer das ist) und deinem AG lösen.

mona80

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Antw:Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???
« Antwort #2 am: 28.06.2022 13:14 »
mona80, wer soll dir denn in Unkenntnis der Gesamtumstände dieses Einzelfalls  die beiden Fragen in einem öffentlichen Forum beantworten? Das musst du mit deinem "BEM-Team"(was auch immer das ist) und deinem AG lösen.

Ich frage deshalb, weil ich der Meinung bin, dass ein BEM ein offener Prozess ist, so hat es der Gesetzgeber festgelegt.

Wenn ich an Maßnahmen denke, die einem Mitarbeiter helfen die Krankheit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten, dann sehe ich persönlich keine Fehler in den genannten Maßnahmen.

Und genau dass ist meine Frage: Würdet Ihr es auch als fehlerhaft betrachten? Findet Ihr die Maßnahmen innerhalb einer Wiedereingliederung unpassend?

Einfach eine Meinung von Menschen aus dem ÖD, die evtl auch eine BEM hatten. Nicht mehr. Ich suche keine Rechtsberatung, nur eine Meinung von Mitgliedern.

Wenn man von einem BEM spricht, denke ich, ist vielen klar, worum es geht. Oder? Kranke Menschen steigen in den Job ein oder benötigen Hilfe am Arbeitssplatz, um besser arbeiten zu kennen. Unkenntnis?

Bem-Team = Mitarbeiter der Behörde die durch die Leitung als Delegation im Bem eingsetzt wurde. Nenn sie Integrationtea,, BEM Verantwortliche oder einfach BEM-Team.

DiVO

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Antw:Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???
« Antwort #3 am: 28.06.2022 13:35 »
mona80, wer soll dir denn in Unkenntnis der Gesamtumstände dieses Einzelfalls  die beiden Fragen in einem öffentlichen Forum beantworten? Das musst du mit deinem "BEM-Team"(was auch immer das ist) und deinem AG lösen.

Ich frage deshalb, weil ich der Meinung bin, dass ein BEM ein offener Prozess ist, so hat es der Gesetzgeber festgelegt.

Wenn ich an Maßnahmen denke, die einem Mitarbeiter helfen die Krankheit zu überwinden und den Arbeitsplatz zu erhalten, dann sehe ich persönlich keine Fehler in den genannten Maßnahmen.

Und genau dass ist meine Frage: Würdet Ihr es auch als fehlerhaft betrachten? Findet Ihr die Maßnahmen innerhalb einer Wiedereingliederung unpassend?

Einfach eine Meinung von Menschen aus dem ÖD, die evtl auch eine BEM hatten. Nicht mehr. Ich suche keine Rechtsberatung, nur eine Meinung von Mitgliedern.

Wenn man von einem BEM spricht, denke ich, ist vielen klar, worum es geht. Oder? Kranke Menschen steigen in den Job ein oder benötigen Hilfe am Arbeitssplatz, um besser arbeiten zu kennen. Unkenntnis?

Bem-Team = Mitarbeiter der Behörde die durch die Leitung als Delegation im Bem eingsetzt wurde. Nenn sie Integrationtea,, BEM Verantwortliche oder einfach BEM-Team.

Meine Meinung dazu ist Folgende:

Ich empfehle Betrieben prinzipiell eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Thema BEM zu schließen, auch wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist. In der Dienst-/Betriebsvereinbarung kann dann das mögliche Vorgehen beschrieben werden, sodass es zu keinen Überraschungen kommt, weil alle Beteiligten wissen um was es geht.

Ferner empfehle ich den Einsatz standardisierter Formulare und Protokolle, damit alle durchgeführten BEM in gleicher Qualität ablaufen.

Das BEM-Team ist aus meiner Sicht auch kein starres, sondern ein dynamisches Team über dessen Zusammensetzung der Betroffene mit entscheiden kann. Warum sehe ich das so? Stell dir vor dein Chef gibt vor, dass dein Abteilungsleiter mit dabei ist, der im beruflichen Alltag ständig Spitzen gegen dich setzt. Wie hoch sind die Chancen, dass du in dieser Atmosphäre an einem BEM teilnehmen und dich dabei dem BEM-Team öffnen möchtest?

Letztlich können Betriebe ein BEM in zweierlei Richtungen durchführen bzw. anbieten:

1. Betriebliches Eingliederungsmanagement => Wir wollen die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen/halten und dem Mitarbeiter helfen.
2. Betriebliches Ausgliederungsmanagement => Wir wollen die Arbeitsfähigkeit nicht wiederherstellen und uns am liebsten von dem Beschäftigten trennen. Um bei einer krankheitsbedingten Kündigung vor Gericht besser dazustehen, bieten wir mal aus Alibi-Gründen ein BEM an.

Weitergehende Infos und Tipps findest du im Internet, oder wenn du mehr Zeit hast in Ebooks wie diesem:

https://www.amazon.de/Das-Betriebliche-Eingliederungsmanagement-Praxisratgeber-Unternehmen/dp/B09ZFL65HG/ref=sr_1_10?crid=1TD917UJJIMVU&keywords=das+betriebliche+eingliederungsmanagement&qid=1656415756&sprefix=das+betr%2Caps%2C108&sr=8-10

Mike Mod

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Antw:Angeblich Fehler im Bem; Wiederholung???
« Antwort #4 am: 29.06.2022 15:54 »
Maßnahmen im Bem dienen dazu, dass Du wieder regulär in Zukunft arbeiten kannst.

Was spricht denn gegen Wiedereingliederung und Homeoffice aus der Sicht des AG?
In vielen Fällen ist der Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld.
Letztendlich geht es doch darum für die Motarbeiter die Möglichkeiten zu schaffen, in den Arbeitsalltag wieder integriert zu werden. Gesetzlich gesehen wüsste ich nicht, dass dies verboten wäre