Autor Thema: Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"  (Read 5768 times)

higlon

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Hallo,

ich arbeite seit 2017 im öffentlichen Dienst (NRW) als IT-Administrator mit dem Schwerpunkt Webserver. Die Firma für die ich vorher gearbeitet habe wurde 2016 verkauft. Der Verkauf der Firma war für fast alle Kollegen eher negativ. Deswegen hatte ich "zügig" den Arbeitgeber gewechselt. Ich hatte mich damals auch nicht so intensiv über die Entgeltgruppen und Stufen informiert. Da ich nur IT-Systemelektroniker bin und kein Fachinformatiker, bin ich nur in E8 eingestuft worden. Ich habe auch leider keine IT-Fachkräfte Zulage bekommen.

2017 habe ich dann eine Weiterbildung zum "Staatlich geprüften Informatiker" alias "Staatlich geprüfter Techniker" begonnen. Die Weiterbildung habe ich neben dem Beruf gemacht und 2021 erfolgreich abgeschlossen. Die Weiterbildung habe ich auch mit guten Noten bestanden (Durchschnitt 1,25 Zeugnis, durchschnitt 1,3 bei den schriftlichen Abschlussprüfungen).

Die meisten meiner Kollegen E9x oder E11 eingruppiert. Im Team erledigen wir eigentlich auch alle identischen Aufgaben. Also jeder macht alles. Ich hatte letzten mit meinem Vorgesetzten gesprochen ob ich auch in E9 oder höher eingestuft werden könnte. Allerdings wird mein Abschluss als "Staatlich geprüfter Informatiker" nicht anerkannt bzw. mit einem Bachelor oder IHK Operativen Professional gleichgestellt. Das kann ich allerdings nicht verstehen. Beide Abschlüsse (IHK Operative Professional und Staatlich geprüfter Informatiker") sind auf DQR6.

Mir wurde empfohlen ein Studium zu beginnen. Allerdings ist das relativ kostspielig und nicht jede Fern Uni schreibt mir ein paar "Bachelor Punkte" gut für meinen Staatlich geprüften Informatiker gut. Zudem dauert ein berufsbegleitendes Fernstudium relativ lange.

Ich hatte mich letztens auch bei IT.NRW beworben. Allerdings wusste man hier auch nichts von einem "Staatlich geprüften Informatiker". Das war dann eine relativ lange Diskussion via E-Mail was der Abschluss und ob er dem IHK Operativen Professional. Danach hatte ich dann schon keine Lust mehr und habe meine Bewerbung zurückgezogen. Aufgrund des fehlenden Bachelor/IHK Operativen ... war ich eh nicht qualifiziert aus der Sicht von IT.NRW.

Hat jemand noch einen Tipp für mich oder vielleicht ähnliche Probleme? Ich mache den Job zwar gerne, allerdings ist E8 einfach zu wenig. Vor allem wenn man die Entwicklung der Mieten, Preise, Inflation etc. Das Team ist zwar nett und die Arbeit OK aber so würde ich demnächst den Arbeitgeber wechseln. Ich will jetzt auch nicht juristisch durchsetzten das mein Abschluss anerkannt wird. Aber ich denke das belastet eher die Beziehung zwischen Angestellten und Arbeitgeber.

Eigentlich hatte ich überlegt nach dem Techniker noch den technischen Betriebswirt zu machen. Aber ich denke dieser Abschluss ist dann im öffentlichen Dienst auch nicht anerkannt. Zumindest habe ich keine Stellenausschreibung gefunden wo der technische Betriebswirt erwähnt wird. 

neodeo2

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #1 am: 10.06.2022 07:39 »
Hallo und willkommen im Club :-D,

ich selbst habe den Operativer Professional IHK. Hier meine Zusammenfassung. (Ich denke der staatlich geprüfte Techniker ist dem Operativen Professional IHK ähnlich)

Der Bachelor stellt einen akademischen Abschluss dar, der Operative Professional (Certified IT Business Manager) ist kein akademischer sondern ein IHK Abschluss. = im öD kannst damit nichts anfangen, es wird einfach nicht erkannt/ verlorene Zeit.

Ich habe hier mal folgendes gefragt.:
"Ich wurde eingestellt am 01.09.2020 in die e8/3, aber mit dem Ziel in die e10 aufzusteigen. Das war der Plan. Natürlich nichts schriftliches festgehalten, da es damals auch hieß.: wenn Sie die Anforderungen erfüllen. (gemeint ist, wenn ich meine Arbeit gut verrichte)."

Und der Forenuser WasDennNun hat folgendes geantwortet.: "Mit dem Ziel aufzusteigen heißt, dass der AG dir höherwertige Tätigkeiten überträgt.
Dafür sind null komma null NIX an Anforderungen von dir zu erfüllen, außer dem Willen des AGs, dir solche Tätigkeiten zu übertragen.
Und mutmaßlich erfüllst du die Voraussetzungen in der Person für die EG12 ("3 Jahre Erfahrung")
Andere Voraussetzungen gibt es im Bereich IT bis zur EG11 nicht, da kann auch ein angelernter dieses Entgelt erhalten (auch ohne als sonstiger Beschäftigter zu gelten), wenn die Tätigkeiten da sind.

Wenn also dein Vorgesetzter der Meinung ist, diese dir übertragen zu lassen, dann bitte schön, der Rest nennt sich Tarif Automatik." + "Es ist durch die neue EGO deutlich leichter geworden nicht studierten ITler eine Tätigkeit die zur Eg12 führt zu übertragen."

hier kannst du es nachlesen.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.870.html

Fazit.: ich habe gewechselt und bin nun E10 in einem anderen Amt (wurde versetzt)


WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #2 am: 10.06.2022 07:40 »
Hast du einen Antrag zur Anwendung der neuen EGO gestellt?
Falls ja, dann ist deine Ausbildung relativ egal, wenn deine Tätigkeit EG10 ist, dann kannst du dieses verlangen.

Mir persönlich fällt es schwer eine ITler in der EG8 nach der neuen EGO zu begründen, das sind dann sehr eingeschränkte Dinge die man übertragen müsste.

neodeo2

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #3 am: 10.06.2022 08:11 »
hier habe ich bezüglich der Anerkennung nachgefragt.: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117612.msg233107.html#msg233107

mein Fazit zum Ganzen.: die Personaler haben mit der neuen IT-EGO die Möglichkeit bekommen, ihre nicht studierte IT'ler bis E12 zu bezahlen, in dem Sie die Stelle nach der neuen EGO bewerten.

Das Problem ist, dass viele Ämter sich weigern, dies zu tun. Denn die können ja nicht nur dich/ nur deine Stelle höhergruppieren. Wenn dann müssen die alle gleiche Stellen (deine IT-Kollegen) höhergruppieren und hierzu (vermute ich) fehlt ihnen das Haushalt, oder die haben einfach kein Bock dazu- wegen ist so.

Was ich aber schon sehr oft in der Stellenbeschreibung gesehen habe, ist folgendes.:
-Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium, in den Fachrichtungen Informatik, ... blabla...
-Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.
  (LDI-Mainz oder das ITZBund)

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #4 am: 10.06.2022 09:21 »
neodeo2: Was du schreibst heißt übersetzt: die Personaler haben die Möglichkeit, tarifgerecht zu bezahlen, wollen sie aber nicht.
Da bleibt dem Angestellten nur folgende Möglichkeiten:
Dem Personaler klar machen wie man eingruppiert ist, aufgrund der Tätigkeit die der Personaler einem zuweist und wenn er anderer Rechtsmeinung ist externe entscheiden lassen (Gericht z.B.). Denn Haushalt ist kein Argument.


Sollte der Personaler der Meinung ist, man solle die höherwertige Tätigkeiten nicht machen, dann muss halt der Karren an die Wand gefahren werden, mit dem Hinweis: Personaler hat es so gewollt (so habe ich unsere auf Spur gebracht)
Alternative:
Dem Personaler klar machen, dass man nur für das einem zustehendem Entgelt (wahlweise gewünschtes Entgelt) bereit ist weiter zu arbeiten.

Last but not Least:
Dem Personaler sage: Ich kann nichts dafür, dass die EGO und TVL so ist, wenn ihr das nicht so haben wollt, müsst ihr da austreten 8)

higlon

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #5 am: 10.06.2022 10:35 »
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.

Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.

Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.

neodeo2

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #6 am: 10.06.2022 10:49 »
was heißt hier "zu viel verlangen"?

Du verlangst nur tarifgerecht bezahlt zu werden (so wie das WasDennNun sagt).

Bewerbe dich woanders. (ITZBund?.: https://www.itzbund.de/DE/karriere/stellenangebote/_functions/stellenangebote_form.html;jsessionid=C32F8862B0CFBBB4CDF67E5E054B60BD.internet961?nn=178180&dyndocSortString=score+desc&dyndocSortString.HASH=351044AVpcnVUn0zP1JmTJuyKOeR4pM%3D )
Stelle erst gar nicht den Antrag zur Anwendung der neuen EGO.

Du kämpfst bei jetziger stelle um E9b/ E10. Es kann sein, dass du es kriegst, aber danach? Du verbleibst wohl für immer auf der E10. Lies dich hier ein, manchmal dauert der Kampf ziemlich lange (über 2 Jahre).

Wenn du woanders mit E10 anfängst, könntest nach paar Jahren auf E11 oder gar E12 höhergruppiert werden.

Als ich um Versetzung gebeten habe, waren ALLE fassungslos. Wie kann ich das Amt XXX verlassen. Niemand macht Schluss mit dem Amt XXX, WENN dann macht das Amt XXX mit dir Schluss!!!
Habe ich zu hören bekommen :-D

Und kurze Zeit später ist mein anderer Kollege ebenfalls gegangen :-D

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #7 am: 10.06.2022 11:27 »
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.

Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Zitat
Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.
Ja.
Wenn die wissen würden was sie wissen müssen, dann würden sie wissen, dass es wurscht ist, welche Ausbildung in der IT jemand hat, weil durch die neue EGO selbst der Schulabbrecher eine EG13 erhalten würde, wenn man entsprechende Tätigkeiten im überträgt.
Und andererseits, ist es ja Wurscht, was einer für eine Ausbildung hat, wenn er die übertragenden Tätigkeiten vollumfänglich und zur Zufriedenheit aller erledigen kann.
Zitat
Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.
Denk dran: AG und AN verhandeln auf Augenhöhe, insbesondere im Bereich IT.
Wenn der AG also dich nicht verlängert, weil du gutes Geld für Gute Arbeit willst, dann wird sich der nächste AG freuen.
(Ich bin als ITler so über 20 Jahre gut gefahren mit befristeten AVs und nicht einen Tag Arbeitslos gewesen)
Meine erste Dauerstelle habe ich mit ~47 unterschrieben.

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #8 am: 10.06.2022 11:29 »
Als ich um Versetzung gebeten habe, waren ALLE fassungslos. Wie kann ich das Amt XXX verlassen. Niemand macht Schluss mit dem Amt XXX, WENN dann macht das Amt XXX mit dir Schluss!!!
Habe ich zu hören bekommen :-D
Eben, weil es Beamtenkalkrieseldeppen sind, die noch nicht geschnallt haben, das es ein Arbeitsmarkt ist.
Und für ITler der öD nicht die Krone der Schöpfung ist.

higlon

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #9 am: 10.06.2022 12:18 »
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.

Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Ich habe den Staatlich geprüften Informatiker nicht gemacht um mich später Bachelor Professional nennen zu dürfen. Das mit dem Bachelor Professional wurde auch erst später eingeführt als ich die Weiterbildung schon begonnen hatte. Ich hatte "Staatlich geprüfter Techniker/Bachelor Professional" auch mal eine gewisse Zeit in meinem XING Profil stehen. Allerdings wurde ich dann von Bachelor/Master Absolventen angeschrieben das ich mit meinem "Fake Bachelor die Leute blenden würde". Seitdem nutze ich die Bezeichnung Bachelor Professional nicht mehr.

Ich habe vor der Ausbildung zum ITSE 6 Semester auf Diplom (Mikroelektronik) studiert. Habe das Studium aber abgebrochen. Ich wollte dann 2017 mich noch irgendwie weiterbilden. Ich habe dann überlegt ob ich Zertifikate mache, ein Fernstudium beginne oder den Techniker mache. Ich habe mich dann für den Techniker entschieden.

Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.

tv-landschaft

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #10 am: 10.06.2022 12:22 »
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.

Das Problem scheinen irgendwie die starren Strukturen zu sein. Neben meinem AG akzeptiert ja auch IT.NRW den Staatlichen geprüften Informatiker nicht und verlangt den IHK Operativen Professional.

Zudem habe ich, wie teile meiner Kollegen, nur einen befristeten Arbeitsvertrag (jeweils für 2 Jahre). Ich befürchte wenn ich zu viel verlange oder fordere, wird mein Arbeitsvertrag eh nicht verlängert.

bewirb dich doch einfach mal woanders. Wenn dir eine bessere Stelle angeboten wird... wechseln oder deinem bisherigen AG den neuen Vertrag auf den Tisch legen und sagen du bleibst bei Entfristung + Höhergruppierung + Fachkräftezulage.

Chem

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #11 am: 10.06.2022 12:38 »
Im öD herrscht tatsächlich noch in vielen Bereichen eine große Unwissenheit über die Wertigkeit des Fortbildungsabschlusses "staatlich geprüfter Techniker". Besonders an Universitäten, und dort speziell im technischen Bereich, sind höherwertige nicht akademische Berufsabschlüsse häufig ein Fremdwort (genauso wie der DQR).

In den letzten Jahren habe ich allerdings auch Ausschreibungen gesehen mit folgendem Wortlaut:

..."Suchen Ingenieur, oder gleichwertig, wie z. B. staatlich geprüfter Techniker..." und dann TV-L 11, 12 oder einmal sogar 13.

Also scheinbar dringt es langsam durch in den öD das es höhere Fortbildungsabschlüsse in der Technik gibt, und das die Absolventen auch höherwertig eingesetzt werden können. Der s.g.T. als Alternative auf Ing.-Stellen, besonders wenn sich mal wieder kaum ein Ingenieur auf eine TVL-Ausschreibung beworben hat.

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #12 am: 10.06.2022 12:44 »
Der Staatlich geprüfter Informatiker und der IHK Operative Professional sollten eigentlich identisch sein. Ich glaube der Operative Professional unterscheidet noch etwas zwischen Entwickler, Berater und Projektmanager. Ich darf mich ja auch jetzt Bachelor Professional für Technik nennen.
Was einmal mehr zeigt, was solchen Begriffen inzwischen für Null Aussagen sind.

Jeder ist jetzt Bachelor, inflationär wie damit umgegangen wird, ist halt
Damit alle studiert haben, obwohl am Ende es nur eine normale Ausbildung/Weiterbildung ist.
Und man sich dann durch die Lehrpläne arbeiten muss, um zu kapieren, was die Luete eigentlich wissen sollten.....
Ich habe den Staatlich geprüften Informatiker nicht gemacht um mich später Bachelor Professional nennen zu dürfen. Das mit dem Bachelor Professional wurde auch erst später eingeführt als ich die Weiterbildung schon begonnen hatte. Ich hatte "Staatlich geprüfter Techniker/Bachelor Professional" auch mal eine gewisse Zeit in meinem XING Profil stehen. Allerdings wurde ich dann von Bachelor/Master Absolventen angeschrieben das ich mit meinem "Fake Bachelor die Leute blenden würde". Seitdem nutze ich die Bezeichnung Bachelor Professional nicht mehr.

Ich habe vor der Ausbildung zum ITSE 6 Semester auf Diplom (Mikroelektronik) studiert. Habe das Studium aber abgebrochen. Ich wollte dann 2017 mich noch irgendwie weiterbilden. Ich habe dann überlegt ob ich Zertifikate mache, ein Fernstudium beginne oder den Techniker mache. Ich habe mich dann für den Techniker entschieden.

Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.
Na, so negativ würde ich es nicht sehen.
Normale AG schauen sich durchaus an, welche Aus und Weiterbildung jemand gemacht und und setzen diese dann entsprechend ein, inkl. entsprechender besseren Entlohnung.

und das mit dem bsc war nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen diese Unart alles wie ein Studium zu verkaufen.
Mir sind auch im IT Bereich oft gute Handwerker lieber, als pseudo Studierte.
Denn so wie du fake bsc geschimpft wurdest, kann man über die BSCler auch nur sagen, dass sie „nur“ eine Ausbildung haben und keine Echten Studierte sind.

Also bei uns würdest du wg Weiterbildung pauschal als geeignet für nen eg11 posten angesehen werden.
Der öD ist halt unterschiedlich…

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #13 am: 10.06.2022 12:48 »
Im öD herrscht tatsächlich noch in vielen Bereichen eine große Unwissenheit über die Wertigkeit des Fortbildungsabschlusses "staatlich geprüfter Techniker". Besonders an Universitäten, und dort speziell im technischen Bereich, sind höherwertige nicht akademische Berufsabschlüsse häufig ein Fremdwort (genauso wie der DQR).

In den letzten Jahren habe ich allerdings auch Ausschreibungen gesehen mit folgendem Wortlaut:

..."Suchen Ingenieur, oder gleichwertig, wie z. B. staatlich geprüfter Techniker..." und dann TV-L 11, 12 oder einmal sogar 13.

Also scheinbar dringt es langsam durch in den öD das es höhere Fortbildungsabschlüsse in der Technik gibt, und das die Absolventen auch höherwertig eingesetzt werden können. Der s.g.T. als Alternative auf Ing.-Stellen, besonders wenn sich mal wieder kaum ein Ingenieur auf eine TVL-Ausschreibung beworben hat.
und ich bin grade bei uns dabei, das Spektrum zu erweitern, dass auch Quereinsteiger (also ohne IT Ausbildung), mit entsprechender vita gewissen Posten besetzen.
Erstmal auf 2 Jahre zum schauen obs passt und dann…

ist aber ein harter Kampf gegen den Beamten Kalk…..

Bastel

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #14 am: 10.06.2022 13:47 »
Im Nachhinein betrachtet war das eine dumme Entscheidung. 4 Jahre Abendschule für nichts. Nicht einmal öffentliche Behörden erkennen einen Staatlichen Abschluss an. Berufliche Weiterbildung in Deutschland lohnt sich nicht.

Natürlich wird der Abschluss anerkannt. Er wird aber nicht einem Bachelor Studium gleichgesetzt wie es von vielen gewünscht und suggeriert wird. Als Angestellter im Bereich IT allerdings kein Problem wie dir schon erläutert wurde.