Autor Thema: Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"  (Read 5711 times)

ltwinters

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #15 am: 20.06.2022 19:45 »
Sry, ich verstehe das Theater nicht. Wenn man sich die Stellenausschreibungen in der IT z.B. bei IT.NRW anschaut, dann steht da klar drin, was gefordert wird. Meist ist das abgeschlossenes Hochschulstudium Bachelor mit IT-Bezug ODER Operative Professional ODER langjährige einschlägige Berufserfahrung in der IT. Da kommst du als IT-Systemelektroniker mit einschlägiger Berufserfahrung locker mit einer E11 unter (kann ich aus eigener Erfahrung sagen!!).

Btw der IT-Systemelektroniker ist auch nicht besser oder schlechter als der Fachinformatiker. Und dein staatlicher geprüfter Informatiker ist zwar auf gleichem Niveau wie der Bachelor (gleichwertig), es ist aber eben keiner (nicht gleichartig). Daher kann der alleine nicht anerkannt werden.

E15TVL

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #16 am: 20.06.2022 21:30 »
Sry, ich verstehe das Theater nicht.
Es gibt kein Theater.

@higlon
Willkommen in meiner Welt. Die Unterschiede beginnen schon in der Bezeichnung des Abschlusses. Du bist ein „Staatl. gep. Informatiker“, ich ein „Staatl. gep. Techniker, FR Informatik“ - beides dasselbe. In manchen Bundesländern braucht es 1 Jahr Berufserfahrung, in wenigen anderen Bundesländern wohl 2 Jahre. Wie sollen das irgendwelche Kalkriesel-Beamte durchdringen?

Hinsichtlich Eingruppierung zwar seit 1. Januar 2021 (TV-L) eigentlich kein Problem mehr, nur dauert es noch etwas bis das auch beim letzten Personalamt angekommen ist und die Stellenausschreibungen entsprechend angepasst sind.

Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!

mrfox

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #17 am: 21.06.2022 00:19 »
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!

Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.

WasDennNun

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #18 am: 21.06.2022 06:59 »
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!

Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.
Aber nur weil die Personaler zu dämlich sind, nicht weil der TV mit der aktuellen EGO nicht allen Menschen die IT können, egal woher und warum, es nicht ermöglichen würde 60T€ zu verdienen. Und dafür kann man gute im operative Bereich bekommen.
Im Strategischem IT Bereich, wo es 80T minimum braucht bleibt es schwer.

E15TVL

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« Antwort #19 am: 21.06.2022 07:24 »
Wenn du dich doch fortbilden willst, schau dir mal den nicht-konsekutiven Master der Hochschule Trier an. Der erlaubt mit gewissen Voraussetzungen und einer Aufnahmeprüfung einen Direkteinstieg auch ohne Bachelor. Und bevor gleich jemand weint: Der Abschluss ist anders als viele „reguläre“ Master-Studiengänge sogar noch akkreditiert!

Akkreditierung ist natürlich wichtig und sollte man auf jeden Fall beachten, allerdings gilt der Master in Trier ohne Bachelor trotzdem nicht als Hochschulbildung wie im TV definiert. Prüfungsordnung sagt Regelstudienzeit sind 4 Semester und TV setzt 6 voraus. Da ist das nächste Drama vorprogrammiert.
Diese „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ bezieht sich auf den Bachelor oder Master oder beides in Summe? Bachelor mit gewöhnlichen 180 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und gewöhnliche Master mit 120 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.

mrfox

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Antw:Anerkennung des "Staatlich geprüften Informatiker"
« Antwort #20 am: 21.06.2022 10:57 »
Aber nur weil die Personaler zu dämlich sind, nicht weil der TV mit der aktuellen EGO nicht allen Menschen die IT können, egal woher und warum, es nicht ermöglichen würde 60T€ zu verdienen. Und dafür kann man gute im operative Bereich bekommen.
Im Strategischem IT Bereich, wo es 80T minimum braucht bleibt es schwer.

Natürlich gibt es Möglichkeiten trotzdem z.B. in die E13 zu kommen. Aber es kann eben auch für Unmut sorgen und setzt Grenzen.

Diese „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ bezieht sich auf den Bachelor oder Master oder beides in Summe? Bachelor mit gewöhnlichen 180 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 6 Semestern und gewöhnliche Master mit 120 ECTS haben eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.

Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.

Ich finde ja, das Hochschulsystem artet auch immer mehr in Chaos aus. Klar gibt es jede Menge interessante Master, aber was ich wie studieren kann mit Bachelor ohne nochmal 1-2 Semester Vorleistungen zu erbringen ist ein Graus. Oder der Zugang zu einem Studium mit Techniker, der nicht Bundesland übergreifend möglich ist obwohl dieser im Heimatland dazu berechtigt. Natürlich hat man dann ggf. wieder andere Möglichkeiten mit beruflicher Qualifizierung die man regelmäßig erfüllt, aber dann muss man auch wieder für irgendwas zahlen oder erneut eine Prüfung ablegen und ist erstmal nur Gasthörer.

WasDennNun

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« Antwort #21 am: 21.06.2022 11:01 »
Ich finde ja, das Hochschulsystem artet auch immer mehr in Chaos aus.
Und für alles und jedes, was früher eine Ausbildung war, gibt es jetzt nen "Studiengang"
Damit sind dann halt bald 80% der Bürger studierte und keiner kann mehr auf diese schimpfen.

Bastel

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« Antwort #22 am: 21.06.2022 14:24 »
Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.

Die meisten "Master Absolventen" in DE dürften über 300 ECTs verfügen. Sei es die Kombi 180 + 120 oder 210 + 90. Ein Masterstudium mit 60 ECTs dürfte wohl eher die Ausnahme bilden.

SVA

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« Antwort #23 am: 21.06.2022 14:55 »
ECTS spielen tariflich aber keine Rolle - soweit ich das übersehe. Im TV-L gibt es eine zeitliche Anforderung, die fehlt beim TVÖD VKA beim Master völlig, da ist ein Master ein Master.

E15TVL

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« Antwort #24 am: 21.06.2022 17:23 »
Wenn es also danach geht, dürften nur die allerwenigsten ein „wiss. Hochschulbildung“ haben.

Die meisten "Master Absolventen" in DE dürften über 300 ECTs verfügen. Sei es die Kombi 180 + 120 oder 210 + 90. Ein Masterstudium mit 60 ECTs dürfte wohl eher die Ausnahme bilden.
Um ECTS ging es nicht, sondern nur wie der Wortlaut aus der Entgeltordnung „Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern“ zu verstehen ist. „Mehr als 6 Semester“ für Bachelor oder für Master oder für beides in Summe.

Und ja, die 300er Kombi aus 180 + 120 ist die in DE am häufigsten vertretene.

E15TVL

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« Antwort #25 am: 21.06.2022 17:31 »
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)

WasDennNun

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« Antwort #26 am: 22.06.2022 06:50 »
Für die Hochschulbildung (>=6; also 6 oder mehr Semster) erfüllt dies fast jeder Bachelor. Für den Master (wissenschaftliche Hochschulbildung) ist es dann grob inklusive. Master alleine bringt jedoch überhaupt nichts, wenn man A10+ verbeamtet werden oder generell in den höheren Dienst möchte.
Da steht aber „Mehr als sechs Semester“, also mindestens 7. Ist aber auch egal, denn am Ende bedeutet das also wirklich, dass man lediglich einen 6-Semester-Bachelor (180 ECTS) und einen Master mit nur theoretisch einem Semester (=7) braucht um eine „wiss. Hochschulbildung“ zu haben (von der Akkreditierung mal abgesehen)
Die einem tariflich nur was nützt, wenn man eine Stelle findet, die auch entsprechende Tätigkeiten benötigt.
Aber da sind die Kalkriessler plötzlich nicht mehr so genau.

zum Glück….
denn sonst würden diverse Studierte nicht über die EG 10 kommen, weil Studium nicht 100% zur Tätigkeit passt.

E15TVL

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« Antwort #27 am: 22.06.2022 07:33 »
Stimmt. Wer nicht gerade Arzt ist oder Volljuristen-Zeug macht, braucht wahrscheinlich kaum zwingend eine abgeschlossenes wiss. Hochschulbildung.

WasDennNun

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« Antwort #28 am: 22.06.2022 08:31 »
Was ich meinte ist z.B. ein Physiker, der als Informatiker eingestellt wird dürfte nicht die EG13 bekommen, weil es keine entsprechender Tätigkeit ist.
(ausser man sieht ihn als sB an  >:( )

E15TVL

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« Antwort #29 am: 22.06.2022 09:31 »
Aber genau das passiert und sieht man doch ständig in Ausschreibungstexten. „Hauptsache Master/Diplom in irgendwas…“