Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbeschreibung Stadtbrandmeister
FloHB:
Warum sprecht ihr nicht mit dem bisherigen ehrenamtlichen Stadtbrandmeister und/ oder seinem Vertreter?
Die müssen doch wissen, was sie aktuell machen.
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ihr damit dauerhaft jemanden Vollzeit beschäftigen könnt, es sei denn, er übernimmt noch zusätzliche Aufgaben.
Schmitti:
--- Zitat von: Ole am 13.06.2022 13:12 ---welche Aufgaben dieser übernehmen könnte.
--- End quote ---
Tja, was kann er denn?
Ernsthaft, das würde ich als Ausgangspunkt nehmen. Das eine reine Stadtbrandmeistertätigkeit nicht für eine hauptamtliche Vollzeitstelle ausreicht, davon gehe ich jetzt mal einfach aus. Selbst bei Kommunen die 4-5x so groß sind klappt das nicht. Das man in solchen Größenordnungen trotzdem Leute, die zu dieser Funktion bereit sind, hauptamtlich an die Verwaltung binden will, ist in den letzten Jahren aber immer öfter zu sehen. Ich würde mal schauen, was in der Verwaltung ansonsten so feuerwehrbezogen anfällt, und was davon auf die neue Stelle geschrieben werden könnte. Beschaffungen, Aufwandsentschädigungen, Abrechnungen kostenpflichtiger Einsätze, baurechtliche Fragen des Brandschutzes, Fuhrparkverwaltung, Personalverwaltung bezogen auf die ehrenamtlichen Einsatzkräfte usw... Und natürlich auch schauen, welche Verwaltungsaufgaben nimmt der aktuelle StBM bisher ehrenamtlich wahr, welche wurden schon von der Verwaltung übernommen (da wirst du unter 100 Kommunen selten zwei übereinstimmende Aufteilungen finden). Und zu starr würde ich das erst gar nicht machen, denn Stadtbrandmeister werden von den Feuerwehrangehörigen gewählt, und wo ihr jetzt vielleicht einen Verwaltungsfachmann sitzen habt, wird in der nächsten Amtszeit ein Handwerker gewählt, oder ein ausgebildeter Berufsfeuerwehrangehöriger, oder oder... Mit der jetzt zu erstellenden Stellenbeschreibung einen Nachfolger "ausschreiben", das wird nicht funktionieren. Die meisten Fälle, in denen so eine Einstellung eines ehrenamtlichen Feuerwehrhäuptlings in die hauptamtliche Verwaltung bisher gelaufen ist, liefen eher weniger über klare Stellenbeschreibungen und -bewertungen, sondern eher über Telefonate und Verhandlungen der Verwaltungsleitungen, "Bewerber", Kommunalaufsicht... Tarifrechtlich laufen solche "Stellen" absolut nicht mustergültig, aber am Ende waren alle Beteiligten halt mit der individuellen Lösung zufrieden.
Kaiser80:
Den Ausführungen von @Schmitti kann ich uneingeschränkt zustimmen.
So lief es zumindest hier im Kreis bei den mir bekannten Kommunen (EW von 8.000 bis knapp 30.000).
Ansonsten gibt es für in der EGO Teil B Ziffer XIV
Kühlschrank:
Soll der hauptamtliche StBM denn die Aufgaben der Verwaltung übernehmen oder gibt es dafür eine separate Sachbearbeitung?
Wenn er das operativ-taktische Geschäft übernehmen soll, gibt es natürlich noch Bereiche wie die Alarm- und Einsatzplanung, grundsätzliche Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, konzeptionelle Arbeiten wie Brandschutzbedarfsplan usw.
Hauptamtlichkeit bei einer Kommune mit 5.000 EW, da wird es sicher Gründe geben.
Unser Feuerwehrchef ist ehrenamtlich unterwegs (30.000 EW) und auch der im Landkreis (140.000 EW) ist im Ehrenamt tätig.
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