Autor Thema: Abordnung/Versetzung verweigert  (Read 4492 times)

jast1212

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Abordnung/Versetzung verweigert
« am: 10.06.2022 12:03 »
Hallo zusammen,

ich bin derzeit A9 auf Probe auf einer gebündelten A9-A11 Stelle bei der Bundeswehr.
Nun habe ich eine Stellenzusage für eine A11 Stelle (auch Bund) an meinem Wohnort. Dementsprechend weniger Fahrtweg, perspektivisch schnellere Beförderung und gewünschte Führungsverantwortung.

Bundeswehr intern war meine Zweitverwendung für den 01.09.22 vorgesehen.

Meine Personalstelle teilte mit heute mündlich mit, dass man der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung zu großer Wahrscheinlichkeit nicht zustimmen wird. Mir ist zwar durchaus bekannt, dass Behörden ihre Mitarbeiter gerne länger halten, eine generelle Ablehnung ist mir neu. Mir wurde gesagt, dass nur förderliche Versetzungen zugesagt werden, und das wäre nur eine A12 Stelle.

Mal abgesehen von der persönlichen Handhabe, dass man Mitarbeiter die gehen möchten mit Ach und Krach hält, was habe ich für Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Die neue Dienststelle möchte mich gerne in allem unterstützen und stellt nun die schriftliche Anfrage, sodass zeitnah die schriftliche Antwort erfolgen sollte. Falls diese vorliegt, binde ich den Personalrat mit ein.

Wenn die Vorgehensweise rechtlich funktioniert, was für Möglichkeiten/Begründungen gibt es, dass ich wechseln kann? Raubernennung wird ausgeschlossen.

EiTee

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #1 am: 10.06.2022 12:32 »
Willkommen im Beamtentum.

Einzige Lösung, Antrag auf Entlassung stellen und beim neuen DH neu ernennen.

Matze1986

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #2 am: 13.06.2022 07:48 »
Sieht schlecht aus, es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf.
Auch der Personalrat kann ich m.M.n. nicht großartig etwas tun, schließlich ist dieser sowohl für die Belange der Beschäftigten als auch für die Dienststelle da.

xap

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #3 am: 13.06.2022 09:48 »
Seit wann ist der Personalrat für die Belange der Dienststelle zuständig?

Muenchner82

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #4 am: 13.06.2022 09:51 »
Willkommen im Beamtentum.

Einzige Lösung, Antrag auf Entlassung stellen und beim neuen DH neu ernennen.

Der Dienstherr ist hier doch der gleiche!

Matze1986

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #5 am: 13.06.2022 11:37 »
Seit wann ist der Personalrat für die Belange der Dienststelle zuständig?

Damit meine ich das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Beamter

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #6 am: 14.06.2022 20:12 »
Seit wann ist der Personalrat für die Belange der Dienststelle zuständig?

Damit meine ich das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Nein, auch mit diesem Zusatz ergibt ihr Ausgangskommentar keinen Sinn.

Dunkelbunter

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #7 am: 17.06.2022 13:23 »
War das nicht so, dass man auch die Urkunde annimmt vom neuen Dienstherren und somit automatisch beim neuen Dienstherren ist ("feindliche Übernahme") ?
Mit Erhalt der Ernennungsurkunde bis Du dann beim neuen Dienstherr, wenn dieser sowas mitmacht.

Sicherer wäre natürlich die Bundeswehr würde eine Versetzung zustimmen.
Abordnung mit Ziel der Versetzung ist halt schwierig. Wenn Du in der Abordnungszeit doch nicht übernommen wirst von deinem neuen Dienstherren, dann hast Du wahrscheinlich ein schweren Stand in Zukunft bei deinem alten Dienstherr.

BeamterimNorden

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #8 am: 17.06.2022 15:37 »
War das nicht so, dass man auch die Urkunde annimmt vom neuen Dienstherren und somit automatisch beim neuen Dienstherren ist ("feindliche Übernahme") ?
Mit Erhalt der Ernennungsurkunde bis Du dann beim neuen Dienstherr, wenn dieser sowas mitmacht.

Sicherer wäre natürlich die Bundeswehr würde eine Versetzung zustimmen.
Abordnung mit Ziel der Versetzung ist halt schwierig. Wenn Du in der Abordnungszeit doch nicht übernommen wirst von deinem neuen Dienstherren, dann hast Du wahrscheinlich ein schweren Stand in Zukunft bei deinem alten Dienstherr.


Leider ist in dieser Konstellation keine "feindliche Übernahme" möglich, da es sich um denselben Dienstherrn handelt (BRD).

Einzig die Entlassung und anschließende Neu-Ernennung wäre machbar.

Die Verweigerung der Abordnung/Versetzung ist bei der Bundeswehr aber leider absolut kein Einzelfall...

chriz86

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #9 am: 19.06.2022 21:59 »
Auch bei "förderliche Versetzungen", wie du es nennst, können Dienstherren Probleme machen. Abordnungen sind nämlich nur "gleichwertig" möglich. Insofern irritiert die Aussage etwas.

Eukalyptus

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Antw:Abordnung/Versetzung verweigert
« Antwort #10 am: 19.06.2022 23:08 »
Auch bei "förderliche Versetzungen", wie du es nennst, können Dienstherren Probleme machen. Abordnungen sind nämlich nur "gleichwertig" möglich. Insofern irritiert die Aussage etwas.

a) Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ist nur zwischen "gleichwertigen" Dienstposten möglich? Gibt es Quellen hierfür?

b) Warum irritiert die hier wiedergegebene Aussage des Dienstherren bzw. der Dienststelle, dass einer Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten grundsätzlich zugestimmt wird?