Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Von S7/6 in welche S8b

<< < (2/2)

tina92:

--- Zitat von: Bernstein am 12.07.2022 14:07 ---Es ist eine gängige Praxis. Die Argumentation geht dahin, dass bei einer befristeten Stelle ja auch die Tätigkeiten nur befristet übertragen werden.
Ja, der Arbeitgeber kann das machen. Dir entstehen auch keinerlei Nachteile dadurch. Weder finanziell, noch in der Stufenlaufzeit.

--- End quote ---
Sollte nach einem Jahr eine Höhergruppierung stattfinden, wird dann auch in der neuen Entgeltgruppe die bisherige Stufenlaufzeit mitgenommen? Ist das wirklich so?

SVA:
Ja, wenn direkt im Anschluß an die nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit diese nicht nur vorübergehend übertragen wird, wirst Du hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt, siehe Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4, 4a und 4a.1.

tina92:
Danke dir

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version