Ausstieg als Beamter auf Widerruf // Rückzahlung

Begonnen von Insalata, 11.06.2022 10:58

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Insalata

Hallo zusammen,

ich werde in den kommenden Monaten ein duales Studium beim Bund beginnen.

Folglich werde ich als Beamter auf Widerruf eingestellt und auch dementsprechend besoldet.

Aktuell befinde ich mich noch in einem anderen Studium, was mir in der theoretischen Ausrichtung keine Freude bereitet . Lediglich die Berufsaussichten sind für mich aktuell ein Grund zu zweifeln, welche Wahl die Richtige ist.
Ich würde jedoch gerne das Duale Studium ,,ausprobieren", da ich hierbei aktuell für mich nur Vorteile sehe.

Damit jedoch alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden können, stellt sich mir die Frage, wie es hierbei mit einem Abbruch aussieht. Ich habe mehrfach gelesen, dass eine komplette Rückerstattung der Bezüge bei einem vorzeitigen Abbruch gefordert wird.
In einigen Quellen wird auch eine Frost von 3 oder 6 Monaten genannt, in der man ohne Rückzahlung aussteigen kann.

Leider unterscheiden sich did. Quellen deutlich und in den einzelnen Gesetzestexten bin ich nicht fündig geworden.

Kann mir jemand dort weiterhelfen?

Asperatus

Schau mal in § 59 Abs. 5 BBesG I.V.m. RdNrn. 59.5 ff. BBesGVwV.

Der über 650 Euro hinausgehenden Anwärterbezüge sind grundsätzlich zurückzuzahlen. Weitere Details und Ausnahmen bitte der Fundstelle entnehmen (Wortlaut des dortigen Schreibens).

Bastel


ThomasW

Eine Option wäre ja auch, sich frühzeitig durch eine Prüfung durchfallen zu lassen. Wir hatten 6 Monate Grundstudium mit anschließender Prüfung. Das war die erste Möglichkeit das Studium zu beenden...

Insalata

Zitat von: Bastel in 11.06.2022 15:50
Was studierst du den gerade?

Ich studiere Lehramt und bin zwei Semester vor dem Bachelor.