Autor Thema: Überschreiten der JAEG  (Read 1997 times)

JohnShelby88

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Überschreiten der JAEG
« am: 11.06.2022 15:20 »
Hallo Leute,

ich hoffe mir kann hier jemand meine Fragen zu dem Brief beantworten welchen ich heute erhalten habe.
Kurz zu den Voraussetzungen:

Angestellt als Tb bei einer oberen Bundesbehörde in E 11 Stufe 2 plus monatlich 400€ IT-Fachkräftezulage
Zum 01.05.2022 nach Neuverhandlung meiner Fachkräftezulage Erhöhung dieser auf 900€ monatlich im Rahmen eines Änderungsvertrages.
Nun habe ich einen Brief bekommen das ich mit der Einstufung in E11 Stufe 2 + 900€ Zulage die JAEG von 64.350€ überschreite. Liegt dies am VBL Anteil? Denn selbst mit der JSZ liege ich nur bei knapp 62.500€
Weiter steht dort das ich ab dem 01.01.2022 von der Sozialversicherungspflicht im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung bis auf weiteres freigestellt. Warum rückwirkend zum
01.01.2022 obwohl ich die Grenze erst mit der Anpassung der Bezüge zum 01.05.2022 auf die nächsten 12 Monate überschreite? Muss ich dann jetzt ab 01.01.2022 rückwirkend etwas nachzahlen?
Und jetzt noch die wichtigste Frage für mich:
Habe ich nun unter dem Strich wenn ich mich freiwillig gesetzlich kranken- und Pflegeversichern muss weniger netto als das was rauskommt wenn ich mein monatliches brutto in nen Bezügerechner eingebe?

Bekomme ich jetzt quasi den Anteil den der AG vorher immer an Versicherung gezahlt hat und dazu den Anteil der bei mir als AN bisher dafür vom brutto angegangen ist und muss selber dann die Differenz aus der Summe und dem Mindestbeitrag einer freiwilligen gesetzlichen KV zahlen? Dann hätte ich dadurch ja einen Nachteil.

Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar :)
« Last Edit: 11.06.2022 15:32 von JohnShelby88 »

Max

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Antw:Überschreiten der JAEG
« Antwort #1 am: 11.06.2022 19:22 »
Du zahlst den Maximalbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze =58 tausend ) zur GKV. Ob du nun selbst überweist oder der AG ist doch egal. Mir ist nicht klar wo du das Problem siehst. Du bekommst nur die zusätzliche Option dich privat zu versichern.

TheLastITGuy

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Antw:Überschreiten der JAEG
« Antwort #2 am: 11.06.2022 19:56 »
Du nimmst das Schreiben der Personalstelle, dass Du nicht mehr pflichtversichert bist und schickst dieses zusammen mit einer Erklärung, dass Du freiwillig versichert werden möchtest, an Deine KV.

Danach erhälst Du von der KV eine Beitragsbescheinigung. Diese schickst Du wieder an die Personalstelle.

Ab dann zahlt Dir der AG (rückgerechnet ab 01.01.) 50% des KV-Beitrages und 50 % des Pflegebeitrages ohne Kinderzuschlage aus. Den Kinderzuschlag von 0,25 zahlst Du weiterhin alleine. Die KV bucht dann den gesamten Beitrag bei Dir ab.

Wichtig: Du muss zukünftig jede Beitragsänderung an den AG schicken, das geschieht nicht mehr automatisch! Wenn, wie zu erwarten, ab Jahresende die Zusatzbeiträge steigen, bekommst Du wieder eine Beitragsbescheinigung der KV. Die muss dann wieder an den AG geschickt werden.

Und natürlich ist das für Dich positiv, denn der Beitrag ändert sich nicht mehr mit Deinem Entgelt. Absofort hast Du gut 10% mehr vom Brutto oberhalb der JAEG (in Bezug auf KV/PV, bei ALV/RV gibt es die Obergrenze ja auch, liegt nur ein wenig höher bei 81 oder 84 TEuro).

Solltest Du Dich privat versichern wollen, dann ist das im Prinzip das gleiche Spiele: Beitragsbescheinigung an den AG, 50 % des Beitrags zahlt der AG an Dich aus, die PKV zieht alles bei Dir ein.

Isie

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Antw:Überschreiten der JAEG
« Antwort #3 am: 11.06.2022 20:15 »
Die Feststellung deines Arbeitgebers halte ich für falsch. Selbst wenn du die erhöhte Zulage rückwirkend ab dem 01.01.22 bekommen würdest, wärst du nicht rückwirkend ab 01.01.22 nicht mehr kv-pflichtig, sondern erst ab dem 01.01.23, sofern du auch die JAEG-Grenze des Jahres 2023 überschreitest. Die einzige Situation, in der du mitten im Jahr  durch Überschreiten der JAEG nicht mehr kv-pflichtig bist, ist der Wechsel des Arbeitgebers.