Autor Thema: Mindestlohn  (Read 4220 times)

SVA

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #15 am: 18.06.2022 17:35 »
Das beantwortet die Frage nicht.

Bastel

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #16 am: 18.06.2022 23:09 »
Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...

Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?

WasDennNun

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #17 am: 18.06.2022 23:14 »
Warum sollte der Mindestlohn Auswirkungen auf den öD haben?
Weil der Mindestlohn nicht nicht bezahlt wird.

Johann

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #18 am: 20.06.2022 09:16 »
Danke für die Nichterfindung ungenannter Aussagen.  :D

Ich rede nicht nur vom TVÖD, keine Ahnung, was in anderen TVen so geleistet wird. Kreativität gibt es aber genug. Bei uns kann z. B. die Rufbereitschaft gestrichen werden, wenn der AG es wollte. Nehmen einige gerne mit. Zudem auch die Frühstückspause, auf die kein Anspruch besteht. Zudem auch der halbe Tag zu Fronleichnam. Zudem auch die andere Gedönse wie dem Jobrad, dem Fitnessprogramm, usw. Bei einigen AG auch die Reduzierung der VL auf das tarifliche Minium.

In vielen Bereichen kann man auch bei den Rüstzeiten etwas optimieren. Etc. pp...

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D

BAT

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #19 am: 20.06.2022 13:27 »

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D

Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles.  ;)

WasDennNun

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #20 am: 20.06.2022 13:49 »

Da hab ich ja Glück mit meinem Arbeitgeber. Da gibts keine der genannten Sachen, die in der Folge auch nicht gestrichen werden könnten. ;D

Na, dann macht der VKA das halt auf Tarifebene. Die betroffenen Gruppen auf Mindestlohn setzen, dafür aber die JSZ halbieren, am besten für alle. Möglich ist vieles.  ;)
Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.

BAT

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #21 am: 20.06.2022 13:57 »

Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.

Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?

WasDennNun

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #22 am: 20.06.2022 14:06 »

Das kann er aber nicht, das ist tariflich geregelt und kann vor Einführung des Mindestlohns nicht angepasst werden.

Wäre es denn bei der Tabelle, welche Beträge unter dem Mindestlohn ausweist, anders?
Nein. Der Ag kann doch einseitig entscheiden, dass er dem EG1er in Stufe 2 mehr Geld zukommen lassen will. Übertarifliche Bezahlung ist doch erlaubt.
Nur streichen darf er nicht.

BAT

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #23 am: 20.06.2022 14:09 »
Wäre nur die Frage, ob der einzelne AG oder der TV gegen den Mindestlohn verstößt. Ich denke Zweites ist der Fall.

WasDennNun

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #24 am: 20.06.2022 14:25 »
Möglich. Mit dem Ergebnis, dass kein Tabelleneintrag zu einer Entlohnung unterhalb des Mindestlohn führen darf und entsprechend diese Tabelleneinträge auf Mindestlohnniveau angehoben werden müssen.
Sprich der EGS2er bekommt ein paar Euro mehr im Monat.
Der Rest bleibt unberührt. 8)

BAT

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #25 am: 20.06.2022 14:28 »
Wer ändert also die zwischen den Parteien festvertraglich vereinbarte Tabelle? Das Gesetz?

WasDennNun

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Antw:Mindestlohn
« Antwort #26 am: 20.06.2022 14:38 »
Wenn die Tarifparteien nicht einvernehmlich was ändern, dann kann der/die/das Betroffene das Entgelt entsprechend einfordern.
Oder aber der AG bezahlt einfach das notwendige Entgelt, bis zur nächsten Tarifrunde.