Ich würde da nichts eskalieren lassen, sondern den AG mitteilen, dass du von einem Entgelt EG11S3 ausgegangen bist.
Ob diese über eB oder förderliche Zeiten, oder Zulage nach 16.5 erreicht werden ist dir Egal. Sollte der AG bei seiner niedrigen Bezahlung bleiben, dann musst du entweder gerichtlich schauen, ob die Rechtsmeinung korrekt ist oder dir einen AG suchen, der so entlohnt wie es dir gefällt.
Ich halte das pauschale Abziehen von 3 Jahren für nicht sachgerecht.
Da kommt es schon darauf an, was du vorher gemacht hast. Wenn du 4 Jahre Netzwerk Admin warst und jetzt als Datenanalyst tätig bist, dann wäre es 0 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Da aber der AG deine vorherige Tätigkeit als einschlägig ansieht, sehe ich keinen Grund, das da was abgezogen werden könnte, denn es steht da nichts von besonderer praktischen Erfahrung in der Tätigkeit der eg11.