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Elektronische Zeiterfassung/ Kontrolle der MA?

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Johann:
Kommt ziemlich auf die DV an, die bei euch gilt. Das wird von Behörde zu Behörde anders gehandhabt.

Bei uns ist das einzige, was die direkte Führungskraft ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Personalrat sehen darf, eine Übersicht des derzeitigen Saldos auf dem Stundenkonto sowie noch vorhandene Urlaubstage aus dem aktuellen und letzten Jahr (da wir Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen können).

Ich glaube hier würde das eine Menge Gegenwind geben, wenn die Vorgesetzten jetzt anfangen würden, jede Minute penibel zu kontrollieren und jedem, der mal ein Pläuschchen in der Teeküche hält, ohne sich auszustempeln, Böses zu unterstellen.

Zumal es da auch Spielraum gibt. Eine Pause ist es erst ab 15 Minuten. Wenn jetzt gefordert wird, dass man sich für Pausen ausstempelt, man aber nur 5 Minuten im Pausenraum verbringt, ist die Frage, ob man sich dafür jetzt ausstempeln musste oder nicht, weils ja eigentlich keine Pause war.

Generell würde ich auch allen Führungskräften hier empfehlen, Mitarbeiter nicht zu mikro-managen, sofern ihr nicht das Gefühl habt, dass sie gar nix machen und den ganzen Tag nur Däumchen drehen. 8 Stunden am Tag können sowieso nur wenige Menschen konzentriert und produktiv arbeiten. Ich denke bei den meisten ist das nach spätestens 5 Stunden schon nicht mehr möglich.

Man sollte auch nicht vergessen, wo diese 8 Stunden am Tag herkamen. Damals war es recht simpel zu berechnen. Pro Stunde werden 3 Autos gefertigt, bei 8 Stunden am Tag, stehen am Ende 24 fertige Autos aufm Hof.
In die heutige Zeit übertragen ist das wohl etwas schwieriger. Da kann man nicht davon ausgehen, dass man als Softwareentwickler pro Stunde 3 Bugs behoben kriegt und nach 2 Tagen das Programm, das noch 48 Bugs hat, bugfrei ist.

JC83:

--- Zitat von: Moca23 am 13.06.2022 10:08 ---
Der Vorgesetzte schaut wohl jeden Tag in die Zeiten der MA rein, er hat auch eine Kollegin angesprochen, weil er mitbekommmen hatte, dass die Kollegin die Pause systemisch beendet hatte und trotzdem nochmal an den Pausentisch zurückkam. Es war dann eine direkte Ansprache, von wegen Arbeitszeitbetrug etc. und die Frage ob die Kollegin Stunden gutmachen muss, weil sie privat durch ihre Kinder desöfteren in den Minusstunden sei.

--- End quote ---

Bei solchen AG möchte ich nicht tot über 'n Zaun hängen.

Anderseits: Witzigerweise arbeiten bei genau solchen "Stasi"-Betrieben nicht selten jene (minderleistende) Personen, die man tatsächlich kontrollieren muss.

Beide Parteien verdienen einander...

Moca23:

--- Zitat von: Lars73 am 13.06.2022 10:51 ---1. Nein. Der Arbeitgeber darf die Arbeitszeit erfassen und kontrollieren. Die DSGVO verhindert nicht die notwendige Verarbeitung von Daten.
2. Wurde das Gespräch vor Dritten geführt? Sicherlich bestand kein Grund die Kinder anzusprechen. Es hätte gereicht darauf Hinzuweisen, dass man hier von Betrug ausgeht und sie das Verhalten erklären möge. Wenn keine befriedigende Erklärung kommt stellt sich dann die Frage ob Abmahnung oder Kündigung.
3. Was bedeutet proaktive Pausenerfassung? Ja, der Arbeitgeber muss ggf. im Rahmen einer Dienstvereinbarung regeln wie Zeiten zu buchen sind.

--- End quote ---

Tiffy:
Ich glaub, ich träume... Das gesamte Personal strömt also mit einem riesigen Bohei gegen 12 Uhr zu den paar Stempeluhren, wo eine gefühlt kilometerlange Schlange entsteht, damit jeder seinen Pausenbeginn stempeln kann, dann verschwinden sie alle in ihre Büros/Werkstätten/Labore/Aufenthaltsräume bzw. in die Caféteria und machen Pause, um danach gegen 12.30 Uhr wieder gesammelt zurück zur Stempeluhr zu pilgern und das Pausenende zu erfassen? Kann sich wirklich nur um ein ausgemachtes Irrenhaus handeln...

WasDennNun:
wenn die Lemminge all um Punkt 12 Pause machen wollen und nicht um 13.15, dann ja: Irrenhaus.
IdR ist doch der Mittagspausenkorridor weiter gefasst als 12.00-12:30, sonst Irrenhaus

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