Autor Thema: Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung?  (Read 2562 times)

Nahla

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Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung?
« am: 13.06.2022 11:31 »
Hallo,

ich werde am 20.06. nach mehr als acht Wochen Krankheit wieder meinen Dienst aufnehmen. Demnach steht mir für den Zeitraum 20.06.-30.06. Gehalt zu. Eine ähnliche Situation hatte ich schon einmal, da sagte die Personalabteilung, dass bis zum 8. eines Monats alles vorliegen muss, sonst ist es nicht möglich mir am Ende des Monats das Gehalt auszuzahlen.

Habe ich einen Anspruch, das mir zustehende Gehalt am 30.06. auf meinem Konto zu haben?

Ich las hier im Forum von dem Begriff "manuell ausgelöste Abschlagszahlung". Wie genau ist Abschlagszahlung in diesem Zusammenhang zu verstehen? Das gesamte mir zustehenden Teil-Gehalt oder nur ein Teil vom Teil-Gehalt?

Viele Grüße
Nahla

Lars73

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Antw:Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung?
« Antwort #1 am: 13.06.2022 12:24 »
Ja, es besteht Anspruch auf Zahlung zum 30.6.
Die Abschlagzahlung ist meist etwas geringer und ein Stück gerundet, aber in der gleichen Größenordnung wie das zustehende (Teil-)Gehalt.

Nahla

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Antw:Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung?
« Antwort #2 am: 13.06.2022 15:11 »
Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.

nichts_tun

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Antw:Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung?
« Antwort #3 am: 12.07.2022 20:54 »
Der AG gerät ansonsten in Zahlungsverzug. Siehe auch folgenden Link mit weiteren Hinweisen: https://www.lohn-info.de/zahlungsverzug_arbeitgeber.html