Autor Thema: BEM Prozess soll auf Grund von Fehlern erneut stattfinden???  (Read 2721 times)

Peter1970

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Hallo,
ich bin Peter im Öffentlichen Dienst seit 2000. seit Feb 2021 aufgrund eines Unfalls krankgeschrieben und könnte wieder stufenweise eingegliedert werden. Aber es gibt Probleme.

Mein Plan wurde von meinem Arzt angefertigt, diesen habe ich in Verwaltung abgegeben. Danach gab es ein BEM Gespräch mit Persoanlrat, Bereichsleiterin und dem BEM Team. Ich wurde über Zweck, Sinn und Datenschutz aufgeklärt. Meine WIedereingliederung wurde aufgenommen, ebenso Dinge im Büro die  mir die Arbeit erleichtern. Auch mögliche Tätigkeiten wurden festgehalten. Ein Protokoll wurde geführt. Danach war für alle Beteiligten klar, dass ich zum genannten Termin starte.

Nach den ersten Tagen Arbeit, bekam ich einen Anruf der Kasse, dass der Wiedereingliederungplan noch immer nicht unterschrieben wurde. Meine AG sagt, das BEM war fehlerhaft und darf so nicht gewertet werden, dieses Gespräch muss immer mit dem Abteilungsleiter geführt werden, außerdem darf das BEM nicht protokolliert werden. Aus meiner Sicht Schwachsinn.  BEM Team ist aus meiner Sicht AG Vertreter, der Personalrrat hatte zudem nichts zu beanstanden.

Ein Protokoll ist die Regel und wird in die BEM Akte abgelegt. Ich fühle mich schikaniert und mir geht kostbare Zeit verloren. Ich weiß, ein BEM Prozess wird als verlaufsoffen verstanden. Das Gesetz enthält in § 167 Abs. 2 SGB IX nur sehr wenige Vorgaben. Aber hier wurde nichts falsch gemacht.

Könnt Ihr mir Tipps geben, das ich dem AG mitteilen kann, dass alles rechtens war? Bzw. Muss der AG in einer Behörde mit dabei sein oder wäre eine BEM ohne den AG (aber mit BEM Team und Personarat und zuständgen Bereichsleiter) nicht rechtens? LG Peter
« Last Edit: 13.06.2022 15:06 von Peter1970 »

Lars73

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Bei der Ausgestaltung des BEM-Verfahren hat die Behörde einigen Spielraum. Wie die konkreten Regelungen bei euch aussehen entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Zustimmung zur Wiedereingliederung nach Hamburger-Modell muss der Arbeitgeber erteilen. Personalrat ist da nicht befugt. Welche Befugnisse das BEM-Team hat wäre zu klären. Meist hat es aber keine umfassenden Arbeitgeberbefugnisse wie auch Bereichsleiter.

Das BEM-Verfahren ist formal getrennt von der Frage der Wiedereingliederung. Grundsätzlich wäre eine Wiedereingliederung auch bei abgelehnten BEM-Verfahren möglich. Erst recht bei noch laufenden BEM-Verfahren.

Mit der Bereichsleiterin sprechen, damit diese es mit der Fachbereichsleitung und dem Personalreferat klärt.

DiVO

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Rein formal verhält es sich so, dass du als Betroffener auswählen darfst, wen du bei einem BEM dahei haben möchtest. Dazu zählen interne Personen (z.B. Kollege, Vorgesetzter, Betriebsrat, ...) und externe Stellen (z.B. 
Betriebsarzt, Rechtsanwalt, Psychologe, Ehepartner, ...). Ein Ergebnisprotokoll ist immer empfehlenswert und wird i.d.R. auch angefertigt. Woher sollen die Beteiligten hinterher wissen, auf welche Maßnahmen man sich verständigt hat und wie der weitere Fahrplan aussieht?

Wie du schon richtig geschrieben hast, kommt das Protokoll in die von der Personalakte getrennt geführte BEM-Akte. Diese wird dem Betroffenen nach Beendigung des Verfahrens auf Verlangen ausgehändigt oder nach drei Jahren datenschutzkonform vernichtet. In der Personalakte wird nur ein Vermerk darüber abgelegt, dass ein BEM angeboten wurde und ob das Angebot angenommen oder abgelehnt wurde.

Des Weiteren handelt es sich bei einer beruflichen Wiedereingliederung um etwas völlig anderes als das BEM. Eine Wiedereingliederung ist eine ärztlich angeordnete Maßnahme. Dies kann grundsätzlich als Maßnahme im Rahmen des BEM stattfinden, hat aber grundsätzlich mal gar nichts damit zu tun.

Es gibt hierzu zahlreiche Fachliteratur, in der du das alles nachlesen kannst - z.B. hier: https://www.amazon.de/Das-Betriebliche-Eingliederungsmanagement-Praxisratgeber-Unternehmen/dp/B09ZFL65HG/ref=sr_1_9?crid=3D2DTO3EJV2TD&keywords=das+betriebliche+eingliederungsmanagement&qid=1655142856&sprefix=das+betr%2Caps%2C109&sr=8-9

Benson77

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Hallo Peter,

Mein Vorredner hat alles super geklärt.
Mein Bem lief so:
- Ich habe es beantragt
- Es kam zum Bem Prozess
- Ich schlug vor Personalrat und FB-Leitung hinzuziehen
- Abt-Leitung war nicht dabei, warum auch, das BEM Team sind Verteter
- Wiedereingliederung wurde vorher separat abgegeben, war dann aber Bestandteil einer BEM Maßnahme.

Ich habe mir vorher vom Bundesministerium für Arbeit Infos eingeholt, da auch mein Arbeitgeber Märchen erzählte. Evtl tust Du das auch und zeigst die Infos dem Personalrat und Arbeitgeber.

DiVO

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Hallo Peter,

Mein Vorredner hat alles super geklärt.
Mein Bem lief so:
- Ich habe es beantragt
- Es kam zum Bem Prozess
- Ich schlug vor Personalrat und FB-Leitung hinzuziehen
- Abt-Leitung war nicht dabei, warum auch, das BEM Team sind Verteter
- Wiedereingliederung wurde vorher separat abgegeben, war dann aber Bestandteil einer BEM Maßnahme.

Ich habe mir vorher vom Bundesministerium für Arbeit Infos eingeholt, da auch mein Arbeitgeber Märchen erzählte. Evtl tust Du das auch und zeigst die Infos dem Personalrat und Arbeitgeber.

Alles soweit richtig, bis auf Folgendes: Als Betroffener musst du es nicht beantragen, der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet dir ein BEM anzubieten, sobald du die Voraussetzungen hierfür erfüllst.

Bernstein

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Hallo,
schon mal nachgeforscht, ob eine DV über BEM in eurem Haus existiert?

Peter1970

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Hallo Ihr Lieben,

Vielen Dank für die Informationen.
Aktuell wurde die Wiedereingliederung noch immer nicht bestätigt, angeblich muss es erneut mit mir besprochen werden, einen Termin bekomm ich noch. Natürlich läuft mir die Zeit davon und die Wiedereingliederung muss erneut mit dem Arzt besprochen werden, dieser schüttelt nur noch mit dem Kopf.

Mir wurde vom Bem Team empfohlen eine Wiedereingliederung zu machen, dies wurde ins Protokoll geschrieben. Ich hatte dann mitgeteilt, dass ich den Stufenplan bereits habe.

Aktuell habe ich das Gefühl dass die Leitung den Plan nicht unterschreiben möchte, evtl auf Grund von Versetzung.  Während der Wiedereingliederung ruht das Direktionsrecht. 

Ich persönlich finde es unfair, bei anderen Kollegen wurde die Wiedereingliederung in der Verwaltung abgegeben und nach 2 Tagen kam ein Anruf des Leiters, dass die Wiedereingliederung gestartet werden kann.

   @Bernstein. Es gibt eine Dienstvereinbarung zum Bem. Dort steht klar drin dass das BEM Team delegiert und es der AG so möchte, ich aus einem Persinenkreis zugreifen darf.

Ich kann also nur abwarten, aber eins ist klar, ich schaffe nicht auf Anhieb 40STD. Ich weiß im Moment nicht, wie ich weiter vorgehen kann. Kasse erklärt, dass die Wiedereingliederung zu 95% von den AGs unterschrieben wird, um Öffentlichen Dienst beinahe 100%. Was ist nur bei mir los?


Peter1970

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Wenn die Wiedereingliederung Maßnahme des BEMs wäre (Vorschlag eines BEM Mitglieds), wie sieht es dann aus. Sollte der AG/Leiter nicht dann erwägen die Wiedereingliederung zu bestätigen??