Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

VBL Klassik Erstattung

(1/2) > >>

simmelbert:
Hallo zusammen,

ich werde meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (TVL) zum 30.09 beenden. Ich habe dann insgesamt 38 Monate dort gearbeitet. Kann ich mir die Eigenanteile zur VBL Klassik auszahlen lassen oder ist das nicht möglich?(Tarifgebiet West).

Danke und viele Grüße

Isie:
Wenn du die 38 Pflichtbeitragsmonate nach dem 31.12.17 zurückgelegt hast, hast du evtl. einen Rentenanspruch erworben, da die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist seit dem 01.01.2018 nur noch 36 Monate beträgt. Bei der VBL findest du ausführliche Informationen zur Beitra gserstattung.

simmelbert:
danke für die Antwort. Ja alles nach dem 31.12.17 erworben. Bin seit August 2019 im derzeitigen Job.

Hm das wäre ja blöd....

Isie:
Bei einer Beitragserstattung wäre der erheblich höhere Arbeitgeberanteil verloren.

Bastel:

--- Zitat von: simmelbert am 13.06.2022 21:30 ---Hallo zusammen,

ich werde meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (TVL) zum 30.09 beenden. Ich habe dann insgesamt 38 Monate dort gearbeitet. Kann ich mir die Eigenanteile zur VBL Klassik auszahlen lassen oder ist das nicht möglich?(Tarifgebiet West).

Danke und viele Grüße

--- End quote ---

Je nach Gehalt kann da eine Zusatzrente von locker 100€ zusammen gekommen sein :) Ist doch nicht soo schlecht.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version