Für 2022 normaler Urlaubsanspruch 25 Tage Urlaubsanspruch.Urlaub wegen Schwerbehinderung ergibt 4,166 Tage. Der Urlaub aus 2021 (soweit noch nicht verfallen) bleibt im ursprüngliche Umfang erhalten.
Diese Auffassung ist inzwischen überholt. Es gibt aber Arbeitgeber die solche Entwicklungen in der Rechtssprechung ignorieren.
Jeder beliebige Kommentar zum BUrlG oder TV-L der nicht total veralter ist. Siehe z.B. BAG Entscheidung vom 10.2.2015, AZ 9 AzR 53/14 (F)